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Mit Sicherheit zu mehr Erfolg

Schüt­zen Sie die Daten Ihres Unter­neh­mens, Ihrer Mit­ar­bei­ter und Ihrer Kun­den — pro­fes­sio­nelle Dienst­leis­tun­gen von a.s.k. Datenschutz

Eine gute Investition

Ganz ohne Daten­panne dro­hen emp­find­li­che Buß­gel­der und Auf­la­gen, nega­tive Presse inklu­sive. a.s.k. Daten­schutz hilft bei der Abwehr.

Datenschutz ist bezahlbar

Heben Sie sich mit über­schau­ba­rem finan­zi­el­len Auf­wand vom Wett­be­werb ab. For­dern Sie Ihr indi­vi­du­el­les Ange­bot noch heute bequem online an.

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Was kostet ein externer (betrieblicher) Datenschutzbeauftragter?

Es kommt dar­auf an

Was kos­tet ein exter­ner Daten­schutz­be­auf­trag­ter?”, diese Frage wird desöf­te­ren per Email oder als Blog­kom­men­tar an mich her­an­ge­tra­gen.  Eine nach­voll­zieh­bare Frage, gerade wenn das eigene Unter­neh­men unter die gesetz­li­che Bestell­pflicht für einen Daten­schutz­be­auf­trag­ten fällt. Sind keine wei­te­ren Anga­ben vor­han­den, dann fällt die Beant­wor­tung in etwa so leicht wie die von Fra­gen wie

  • Was kos­tet ein Auto?
  • Wie teuer ist es, ein Haus zu bauen?
  • Wie viel muss ich für den nächs­ten Som­mer­ur­laub bezahlen?

Die ehr­li­che Ant­wort kann in die­sem Fall nur lau­ten: “Es kommt dar­auf an!”

Auf was kommt es an?

Daten­schutz ist kein Pro­dukt von der Stange, son­dern eine indi­vi­du­elle Leis­tung maß­ge­schnei­dert auf Ihr Unter­neh­men. Jede Unter­neh­mung ver­fügt über eine eigene Aus­gangs­si­tua­tion (Sta­tus Quo wie Anzahl der Mit­ar­bei­ter, Filia­len, Betriebs­rat, Richt­li­nien etc.), unter­schied­li­che Res­sour­cen zur Umset­zung, eine Viel­falt an zu betrach­ten­den Fak­to­ren (bei­spiels­weise die unter­schied­lichs­ten IT-Lösungen) und ein not­wen­di­ges Schutz­ni­veau je nach Bran­che und per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten im Unternehmen.

All diese Punkte bedeu­ten ein Mehr oder Weni­ger an Auf­wand in der Umset­zung. Sie wir­ken sich dem­nach direkt auf die ent­ste­hen­den Kos­ten aus. Umso wich­ti­ger ist es, mög­lichst viele die­ser Aspekte zu ken­nen, um die ein­gangs genannte Frage seriös und vor allem ohne spä­tere Preis­nach­ver­hand­lun­gen beant­wor­ten zu kön­nen. Zu die­sem Zweck kön­nen Sie unser kom­for­ta­bles Online-Formular nut­zen und damit Ihr Ange­bot anfor­dern. Ihre Anga­ben wer­den selbst­ver­ständ­lich ver­trau­lich behandelt.

Wuss­ten Sie schon, dass zahl­rei­che unse­rer Leis­tun­gen aus offi­zi­el­len För­der­mit­teln bezu­schusst wer­den kön­nen? Hier erfah­ren Sie mehr über För­der­mög­lich­kei­ten und Zuschüsse für Bera­tungs­leis­tun­gen Daten­schutz & Daten­si­cher­heit von a.s.k. Datenschutz.

Die Umset­zung in der Praxis

Im Rah­men eines ein– bis mehr­tä­gi­gen Datenschutz-Audits vor Ort wird der Sta­tus Quo des Daten­si­cher­heit– und Datenschutz-Niveaus Ihres Unter­neh­mens ermit­telt. Klar defi­nierte Fra­gen­ka­ta­loge zusam­men mit Ein­zel– und Grup­pen­ge­sprä­chen erge­ben ein deut­li­ches Bild und bil­den die Grund­lage für alle wei­te­ren Akti­vi­tä­ten. Nach Aus­wer­tung des Audits und der Gesprä­che steht ein Kata­log von Maß­nah­men und Emp­feh­lun­gen fest, mit des­sen Umset­zung die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Not­wen­dig­kei­ten in Ihrem Unter­neh­men sicher­ge­stellt wer­den. Der Kata­log wird in der sog. “Ein­füh­rungs­phase” gemein­sam umge­setzt. Der Auf­wand für diese Phase wird in Mann­ta­gen gemäß Ihren Anga­ben aus dem  Online-Formular oder dem PDF-Fragebogen kal­ku­liert und abge­rech­net. Zumeist ist ein Pau­schal­preis ver­ein­bart, der alle Leis­tun­gen die­ser Phase umfasst. Beach­ten Sie mög­li­che För­der­mit­tel und Zuschüsse.

Nach­dem in der Ein­füh­rungs­phase die not­wen­dige Basis geschaff­ten wurde,  schließt sich nun die “Betreu­ungs­phase” als exter­ner Daten­schutz­be­auf­trag­ter an.  Diese umfasst ein­ma­lige und wie­der­keh­rende Auf­ga­ben wie die Bera­tung bei Ein­füh­rung neuer Pro­zesse oder Soft­ware­lö­sun­gen mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, die Bear­bei­tung inter­ner und exter­ner Aus­kunfts­an­fra­gen, die Pflege der Datenschutz-Dokumentation, gesetz­lich vor­ge­schrie­bene Vor­ab­kon­trol­len, Stich­pro­ben oder auch das Erstel­len regel­mä­ßi­ger Reports (z.B. Jahresbericht).

Das kos­tet es auf jeden Fall ...

… wenn Sie kei­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten bestel­len, obwohl eine Bestell­pflicht vorliegt:

Intern oder extern bestellen?

Die Vor­teile einer exter­nen Bestel­lung lie­gen für kleine und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men klar auf der Hand. Dabei spie­len nicht nur die kal­ku­lier­ba­ren und über­schau­ba­ren Kos­ten eine große Rolle. Ihr Unter­neh­men pro­fi­tiert spür­bar vom Ein­satz eines exter­nen Datenschutzbeauftragten.

Ange­bot gefällig?

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Politiker und Experten fordern hohes Datenschutzniveau auf EU-Ebene

Im Rah­men der dies­jäh­ri­gen Ver­bands­ta­gung des Berufs­ver­band der Daten­schutz­be­auf­trag­ten Deutsch­lands (BvD) e.V im April 2013 spra­chen sich hoch­ran­gige Ver­tre­ter aus Poli­tik und Exper­ten­krei­sen für eine zügige Ver­ab­schie­dung der geplan­ten EU-Datenschutzverordnung aus. Doch das Tempo darf nicht zu Las­ten der Qua­li­tät gehen. “Schlim­mer als ein Schei­tern des Ent­wur­fes wäre eine Voll­har­mo­ni­sie­rung auf nied­ri­ge­rem Niveau, in der die Grund­recht­si­tua­tion abge­senkt wird”, so der Bun­des­da­ten­schutz­be­auf­tragte Peter Schaar im Rah­men sei­ner Keynote. In deren Rah­men betonte er erneut die Bedeu­tung der Funk­tion und Per­son des Daten­schutz­be­auf­trag­ten: “Daten­schutz­be­auf­tragte sind Teil des Manage­ment­pro­zes­ses, und des­we­gen müs­sen sie gestärkt wer­den.” Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­rin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger plä­dierte eben­falls für eine zeit­nahe Ver­ab­schie­dung der euro­päi­schen Datenschutz-Regelung noch vor der EU-Wahl 2014.

Lesen Sie mehr in der Pres­se­mit­tei­lung unse­res Berufs­bver­bands BvD.

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Datenschutz und Wettbewerbsrecht

In Ber­lin fand am 24.04.2013 ein sehr gutes Semi­nar zum Thema “Ein­füh­rung in das Wett­be­werbs­recht und Wer­be­recht für Daten­schutz­be­auf­tragte” statt. Der Refe­rent, Dr. Jens Schulze zur Wie­sche von der Düs­sel­dor­fer Kanz­lei JUCONOMY führte kom­pe­tent und ver­ständ­lich durch die sehr inter­es­sante Ver­an­stal­tung, orga­ni­siert von unse­rem Berufs­ver­band der Daten­schutz­be­auf­trag­ten Deutsch­lands (BvD) e.V.

Nach der recht­li­chen Ein­füh­rung folg­ten anschau­li­che Bei­spiele unlau­te­rer Hand­lun­gen, wel­che die bekann­ten Kon­se­quen­zen wie Abmah­nung und Unter­las­sung aus dem Wett­be­werbs­recht nach sich zie­hen kön­nen. Beson­ders inter­es­sant und auf­schluß­reich für die Pra­xis der teil­neh­men­den Daten­schutz­be­auf­trag­ten war der abschlie­ßende, prak­ti­sche dritte Teil — Beson­dere Bezüge zum Daten­schutz im Bereich Direktmarketing.

Ein herz­li­ches Dan­ke­schön an den Refe­rent und die Orga­ni­sa­to­ren für eine kurz­wei­lige und hilf­rei­che Fortbildung.

 

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a.s.k. Datenschutz auf dem 9. Sicherheitstag NRW am 16.05.2013 in Oberhausen

In Ober­hau­sen fin­det am 16.05.2013 der neunte Sicher­heits­tag NRW des Ver­bands für Sicher­heit in der Wirt­schaft Nordrhein-Westfalen e.V. (VSW NW) unter der Schirm­herr­schaft des Innen– und Kom­mu­nal­mi­nis­ters von Nordrhein-Westfalen statt. Das dies­jäh­rige Thema steht ganz im Zei­chen sozia­ler Netzwerke:

Soziale Netz­werke und Social Engi­nee­ring -
Bedeu­tung für die Unternehmenssicherheit

Ver­tre­ter aus Wirt­schaft, Poli­tik und Ver­wal­tung refer­rie­ren und dis­ku­tie­ren zu aktu­el­len The­men wie

  • Digi­tal Poli­cing — Soziale Netz­werke im Fokus der Poli­zei (Lan­des­kri­mi­nal­di­rek­tor Die­ter Schür­mann, Abt. 4, Minis­te­rium für Inne­res und Kom­mu­na­les NRW)
  • Daten­schutz und Soziale Netz­werke — Part­ner oder Kon­tra­hen­ten (Sascha Kuhrau, a.s.k. Daten­schutz, Bera­ter für Daten­schutz + Datensicherheit)
  • Soziale Netz­werke stel­len die Unter­neh­mens­si­cher­heit vor große Her­aus­for­de­run­gen (Prof. Dr. Gor­don Rohr­mair, Vize­prä­si­dent für For­schung und Wis­sens­trans­fer, Hoch­schule Augs­burg — Fak. für Informatik)
  • Von net­ten und ande­ren Men­schen — Social Engi­nee­ring (Fred Maro, Lei­ter des inter­na­tio­nal auf die Abwehr von Social Engi­nee­ring Angrif­fen spe­zia­li­sier­ten Unter­neh­mens FM-nospy)
  • Infor­ma­tion Secu­rity @ 2013 (Andreas Ebert, Head of Infor­ma­tion Secu­rity, RWE AG)

Der Vor­tag von a.s.k. Daten­schutz wird das Span­nungs­feld zwi­schen Daten­schutz und sozia­len Netz­wer­ken beleuch­ten im Hin­blick auf den oft­mals sorg­lo­sen Umgang mit den eige­nen Daten durch die Nut­zer einer­seits und dem hin­ter den sozia­len Netz­wer­ken ste­hen­den Geschäfts­mo­dell ande­rer­seits unter den Rah­men­be­din­gun­gen des deut­schen und euro­päi­schen Datenschutzrechts.

Mehr Infor­ma­tio­nen und Online-Anmeldung

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Online-Werbung verteilt Schadsoftware

Nach Aus­sage des BSI ist Vor­sicht beim Sur­fen im Web ange­ra­ten. Mit Hilfe von mani­pu­lier­ten Wer­be­ban­nern wird beim Besuch der betrof­fe­nen Sei­ten Schad­soft­ware ver­teilt. Betrof­fen sind auch zahl­rei­che bekannte deutsch­spra­chige Web­sei­ten (wie Online-Angebote von Nachrichten-, Politik-, Life­style– und Fach­ma­ga­zi­nen, Tages­zei­tun­gen, Job­bör­sen und Städ­te­por­ta­len). Dabei wird eine Sicher­heits­lü­cke in einer ver­brei­te­ten Werbe-Server-Software aus­ge­nutzt. Im Zusam­men­spiel mit Schwach­stel­len aus ver­al­te­ter Soft­ware auf den Gerä­ten des Besu­chers eine gefähr­li­che Mischung.

Bekannte Schwach­stel­len in Java, im Adobe Rea­der, in Adobe Flash oder auch im Micro­soft Inter­net Explo­rer, ermög­li­chen die Instal­la­tion von Schad­pro­gram­men wie Online-Banking-Trojaner auf PCs (Win­dows) der Besu­chern. Dabei reicht der Besuch einer Web­seite mit einem ent­spre­chend mani­pu­lier­ten Wer­be­ban­ner bereits voll­kom­men aus. Es ist kein wei­te­res Zutun des Nut­zers erforderlich.

Abhilfe schafft im Moment ledig­lich die auto­ma­ti­sche oder auch manu­elle Instal­la­tion der von Adobe und Micro­soft zur Ver­fü­gung gestell­ten Sicher­heits­up­dates, ent­we­der direkt unter www.adobe.de oder über die sys­tem­in­terne Update-Funktion.

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IT-Abteilungen nicht ausreichend auf BYOD vorbereitet

Ende letz­ten Jah­res führte der Com­pu­ter­her­stel­ler DELL eine Umfrage bei über 250 IT-Verantwortlichen in deut­schen Unter­neh­men durch mit einem erschre­cken­den Ergeb­nis. Kern­frage: wie gut ist der IT-Bereich auf eine Umset­zung von Bring Your Own Device (BYOD) vorbereitet.

Über 60% der Teil­neh­mer kön­nen oder wol­len z.B. benut­zer­ei­gene Tablets nicht in die vor­han­dene IT-Infrastruktur ein­bin­den. Das Ergeb­nis sei lt. DELL nicht über­ra­schend, jedoch zu hin­ter­fra­gen. Kön­nen es sich Unter­neh­men leis­ten, die­sem Trend nicht zu fol­gen? Von Bedeu­tung wird es sein, diese The­ma­tik sicher und pra­xis­ori­en­tiert in das vor­han­dene System-Managament zu integrieren.

Dabei soll­ten Sie früh­zei­tig Ihren Daten­schutz­be­auf­trag­ten invol­vie­ren. Er kennt sich mit die­sem Thema übli­cher­weise aus und kennt prag­ma­ti­sche Ansätze, die der Sicher­heit und der Pro­duk­ti­vi­tät des Unter­neh­mens zu Gute kom­men. Sie haben noch kei­nen Datenschutzbeauftragten?

Die Pres­se­mel­dung samt Link zur aus­führ­li­chen Stu­die fin­den Sie hier.

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Evernote erfolgreich gehackt — Millionen Nutzerdaten und Passwörter abgegriffen

Der cloud­ba­sierte Notiz­ser­vice Ever­note wurde Opfer eines erfolg­rei­chen Hacker­an­griff. Dies ver­laut­barte das Unter­neh­men ges­tern auf sei­nem Blog.

Blog Meldung Evernote Hack

 

Lapi­dar wird über den Zugriff und das Aus­le­sen von ca. 50 Mil­lio­nen Nut­zer­pro­fi­len samt Pass­wör­tern berich­tet. Letz­tere waren ver­schlüs­selt und bei Ever­note ist man sich ziem­lich sicher, das eine Ent­schlüs­se­lung nicht mög­lich sei. Den­noch hat das Unter­neh­men alle Pass­wör­ter zurück­ge­setzt. Sobald sich ein Nut­zer ein­loggt, wird er zur Ver­gabe eines neuen Pass­worts auf­ge­for­dert. Eine wei­tere Auf­klä­rung des Nut­zers über das Warum und Wieso unter­läßt Ever­note an die­ser Stelle. Die Gründe muss der Nut­zer selbst im Web recherchieren.

Nach Anga­ben von Ever­note seien keine Zah­lungs­da­ten von Premium-Nutzern betrof­fen gewesen.

Update 03.03.2013, 15 Uhr: Mitt­ler­weile ver­sen­det das Unter­neh­men Emails an die Account-Inhaber mit einer ent­spre­chen­den Erklä­rung des Vor­falls. Es han­delt sich dabei um eine Über­set­zung des ein­gangs erwähn­ten Blogbeitrags.

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Aus dem Whopper wird ein Burger — Twitter Account von Burger King meldet Verkauf

“Bur­ger King wurde an McDo­nalds ver­kauft, da der Whop­per floppte” — so prangte es ges­tern einige Stun­den zusam­men mit dem Mar­ken­zei­chen von McDo­nalds auf dem Titel des offi­zi­el­len Twit­ter Accounts von Bur­ger King. Dann war der Spuk vor­bei und die Seite vom Netz. Inner­halb von Minu­ten ver­brei­tete sich die Nach­richt über Twit­ter. Mut­ma­ßun­gen gehen von unsi­che­ren Pass­wör­tern aus, andere ver­mu­ten einen genia­len Marketing-Trick des Unter­neh­mens dahin­ter. Denn inner­halb kür­zes­ter Zeit fand die Twitter-Seite von Bur­ger King zusätz­li­che 15.000 Fol­lo­wer. Eine Stel­lung­nahme des Kon­zerns steht noch aus.

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt — siehe Mel­dung von heute mor­gen auf der wie­der live geschal­te­ten Twitter-Seite:

bk-twitter

 

 

 

 

 

 

Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/burgerking-gehacktes-twitter-account-zeigt-mcdonalds-logo-a-884156.html

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Flinke Finger umgehen Code-Sperre des iPhone mit iOS 6.1

Übli­cher­weise ist die Code-Sperre zum Reak­ti­vie­ren des Smart­pho­nes ein pro­ba­tes Mit­tel, um unbe­rech­tige Zugriffe auf Daten und Miß­brauch zu ver­hin­dern. Der Redak­tion von Golem.de ist es nun mit eini­ger Fin­ger­fer­tig­keit gelun­gen, diese Sicher­heits­schranke im Betriebs­sys­tem iOS 6.1 zu umge­hen. Ein Update ist laut Apple in Arbeit, um diese Lücke zu schliessen.

Quelle: http://www.golem.de/news/ios-6–1-unsicher-code-sperre-des-iphones-laesst-sich-leicht-ueberwinden-1302–97597.html

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Etappensieg für Facebook: Klarnamenpflicht bleibt bestehen

Das Ver­wal­tungs­ge­richt Schles­wig hat ent­schie­den: die Klar­na­men­pflicht für Facebook-Nutzer aus Deutsch­land bleibt (vor­erst) beste­hen! Das Unab­hän­gige Lan­des­da­ten­schutz­zen­trum Schleswig-Holstein (ULD)  hatte gegen diese Ver­pflich­tung geklagt.  Dem­nach wäre eine Pseud­ony­mi­sie­rung der Nut­zer­na­men auf­grund deut­scher Rechts­vor­schrif­ten not­wen­dig. Deut­sches Recht sei anzu­wen­den, da Face­book eine GmbH mit Sitz in Ham­burg habe.

Das Gericht ist der Argu­men­ta­tion des ULD nicht gefolgt. Nach des­sen Sicht­weise sei die euro­päi­sche Nie­der­las­sung in Irland aus­schlag­ge­bend und somit gelte iri­sches Recht. Damit stellte das Gericht gene­rell die Zustän­dig­keit deut­scher Daten­schutz­be­hör­den in Frage. Das iri­sche Daten­schutz­recht kennt kein sol­ches Anrecht auf Pseudonyme.

Thilo Wei­chert, Lei­ter des ULD zeigt sich über­rascht: “Die Ent­schei­dun­gen sind mehr als ver­blüf­fend und gehen in der Argu­men­ta­tion über das Vor­brin­gen von Face­book hin­aus, das die Nicht­an­wend­bar­keit des deut­schen Daten­schutz­rech­tes damit begrün­dete, Face­book Inc. in den USA sei nur der Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­ter der Face­book Ire­land Ltd. Sie sind in sich wider­sprüch­lich, wenn sie die feh­lende recht­li­che Rele­vanz von Face­book Ger­many damit erklä­ren, dass dort keine Daten ver­ar­bei­tet wür­den, zugleich aber das Unter­neh­men in Irland für zustän­dig erklä­ren, obwohl dort auch keine Daten ver­ar­bei­tet wer­den.” Die Ent­schei­dung sei auch im Hin­blick auf das euro­päi­sche Daten­schutz­recht wenig nachvollziehbar.

Quelle: https://www.datenschutzzentrum.de/presse/20130215-verwaltungsgericht-facebook.htm

 

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