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ELENA (elektronischer Entgeltnachweis) — Hintergründe, Fakten, Sicherheit, Klage, Stand der Dinge

Viel und kon­tro­vers dis­ku­tiert — ELENA. Doch was steckt dahinter?

Seit Jah­res­be­ginn 2010 sind alle Arbeit­ge­ber in Deutsch­land ver­pflich­tet, Ent­gelt­da­ten Ihrer Arbeit­neh­mer an eine zen­trale Daten­bank der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung elek­tro­nisch zu über­mit­teln. Grund­lage sind Beschlüsse vom 28.03.2009 (das sog. ELENA-Verfahrensgesetz) im Rah­men der Hartz-Gesetze zur Ent­bü­ro­kra­ti­sie­rung. Begrün­dung: hohe Ein­spar­po­ten­tiale durch Ersatz der Papier­flut bei Ein­kom­mens­nach­wei­sen für den Erhalt von Sozi­al­leis­tun­gen wie Wohn­geld, Arbeits­lo­sen­geld, Kin­der­geld etc.

Über­mit­telt und gespei­chert wer­den neben den rei­nen Ent­gelt­da­ten (was der Name ELENA impli­ziert) zusätz­li­che Anga­ben wie

  • Besteue­rung
  • Sozi­al­ver­si­che­rungs­ver­hält­nisse
  • Beginn und Ende des Beschäftigtenverhältnis
  • Abmah­nun­gen
  • Kün­di­gungs­gründe.

Ursprüng­lich ange­dacht war eben­falls die Über­mitt­lung von Streik– und Aus­sper­rungs­zei­ten. Diese wer­den nach Pro­tes­ten mitt­ler­weile nur noch als “sons­tige Fehl­zei­ten” erfasst.

Für die Sicher­heit der Daten von ELENA soll ein pseud­ony­mi­sier­tes Abla­ge­ver­fah­ren sor­gen, heisst die Anga­ben wer­den nicht unter dem Real­na­men des Arbeit­neh­mers abge­spei­chert. Mit­tels einer Signa­tur­karte gibt ab 2012 ein Beschäf­tig­ter der anfra­gen­den Stelle seine gespei­cher­ten Daten in ELENA frei. Die anfra­gende Behörde muss sich eben­falls legi­ti­mie­ren und für den Zugriff berech­tigt sein.

Kri­ti­siert wer­den sei­tens der Daten­schüt­zer, aber auch von ande­rer Seite:

  • die Anlage einer hoch­sen­si­blen zen­tra­len Daten­bank mit Daten über ca. 40 Mil­lio­nen Arbeitnehmer
  • die Mög­lich­keit, sich mit­tels der Daten ein umfang­rei­ches Bild über die wirt­schaft­li­che Situa­tion des Betrof­fe­nen ver­schaf­fen zu können
  • die lange Spei­cher­dauer von 5 Jahren
  • die Ver­schlüs­se­lung der Daten erst nach Ein­gang bei ELENA

Am 31.03.2010 wurde gegen ELENA beim Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt in Karls­ruhe Ver­fas­sungs­be­schwerde durch den Foe­BuD e.V., wei­te­ren Daten­schutz­or­ga­ni­sa­tio­nen und den pro­zess­be­voll­mäch­tig­ten Anwäl­ten Mein­hard Sta­ros­tik und Domi­nik Boecker ein­ge­reicht. Begrün­dung: das Recht auf infor­ma­tio­nelle Selbst­be­stim­mung des Ein­zel­nen werde durch Art und Umfang ver­letzt. Die not­wen­di­gen 21.000 Unter­zeich­ner für eine sol­che Beschwerde wur­den zuvor mit ent­spre­chen­dem media­len Auf­wand gesammelt.

Update 04.07.2010:

Focus online berich­tet in sei­ner heu­ti­gen Online-Ausgabe, daß Wirt­schafts­mi­nis­ter Brü­derle geneigt ist, die umstrit­tene und umfäng­li­che Arbeit­neh­mer­da­ten­spei­che­rung ELENA auf unbe­stimmte Zeit aus­zu­set­zen — aus Kos­ten­grün­den. Die Belas­tun­gen für die öffent­li­chen Haus­halte dürf­ten nicht explo­die­ren. Eine wirk­li­che Ent­las­tung für den Mit­tel­stand sieht er eben­falls noch nicht als erwie­sen an.

Update 21.07.2010:

Es ist anschei­nend bei der Nei­gung geblie­ben, ELENA zu stop­pen. Nach ers­ten hit­zi­gen Dis­kus­sio­nen und zahl­rei­chen Medi­en­be­rich­ten ist das Thema in der Ver­sen­kung ver­schwun­den. Kei­ner der Betei­lig­ten ver­liert mehr ein Wort über den mög­li­chen Stopp oder das vor­zei­tige Aus von ELENA. Ich halte Sie informiert.

Update 22.09.2010:

Laut einer Mel­dung der c’t lehnt das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt den Eil­an­trag gegen ELENA ab. Es ver­weist auf das Haupt­sa­che­ver­fah­ren, das in 2011 fol­gen wird.

Update 21.11.2010:

Wenn nun auch andere Gründe aus­schlag­ge­bend waren, als die ursprüng­li­chen Befür­wor­ter eines ELENA-Stopps ins Feld führ­ten, so ist es nun doch amt­lich. DIE ZEIT online berich­tet, der Start der Daten­über­mitt­lung mit ELENA ist auf den 01.Januar 2014 ver­scho­ben — aus Kos­ten­grün­den. Inwie­weit die schon in 2010 gestar­tete Daten­über­tra­gung  — als erste Stufe von ELENA — an die zen­trale Spei­cher­stelle bei der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung von die­sem Stopp eben­falls betrof­fen ist, steht noch nicht fest.

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3 Comments  comments 

3 Antworten

  1. Dominik Boecker

    Mein­hard macht das Ver­fah­ren nicht alleine, son­dern es ist ein zwei­ter Anwalt mit an Bord.

    Aber danke für das Update.

    VG
    Dominik

    • Hallo Herr Boecker!

      Sie haben voll­kom­men recht. Selbst­ver­ständ­lich habe ich den betei­lig­ten Anwalt ent­spre­chend im Arti­kel ergänzt.

      Schö­nen Abend

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