Es wird der Adobe Flash Player benötigt und im Browser muss Javascript aktiviert sein.

Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten (DSB) für Unternehmen

Daten­schutz geht alle an — Unter­neh­men, Unter­neh­mer und Behörden

Wer per­so­nen­be­zo­gene Daten erhebt, ver­ar­bei­tet oder nutzt, unter­liegt den Rege­lun­gen des Bun­des­da­ten­schutz­ge­set­zes (BDSG). Dies gilt aus­nahms­los (!) für Unter­neh­men, Unter­neh­mer und Behör­den — unab­hän­gig von der Anzahl der Mit­ar­bei­ter oder vor­han­de­nen Schwei­ge­pflich­ten. Die Anfor­de­run­gen sind hoch und Ver­stöße — ganz unab­hän­gig von image­schä­di­gen­den Daten­pan­nen — kos­ten Buß­gel­der.

Per­so­nen­be­zo­gene Daten

Diese fal­len im Tages­ge­schäft über­all an — Mit­ar­bei­ter, Bewer­ber, Kun­den, Lie­fe­ran­ten, Inter­es­sen­ten — und sind ent­we­der in IT-Systemen oder auf Papier (z.B. Per­so­nal­akte) gespei­chert. Diese Daten gilt es, vor Ver­lust, Zer­stö­rung und Miß­brauch (auch im eige­nen Haus) zu schüt­zen. Wer­den die Vor­schrif­ten des BDSG nicht umge­setzt oder kommt es zu einer Daten­panne, wer­den oft­mals emp­find­li­che Buß­gel­der fällig

Betrieb­li­cher Datenschutzbeauftragter

Ab einer gewis­sen Mit­ar­bei­ter­an­zahl (manch­mal reicht jedoch bereits ein bestimm­ter Geschäfts­zweck) ist die Bestel­lung eines Daten­schutz­be­auf­trag­ten gesetz­lich vor­ge­schrie­ben. Die Bestel­lung kann intern oder extern erfol­gen. Eine feh­lende, eine ver­spä­tete oder eine sog. “pro forma” Bestel­lung ist kein Kava­liers­de­likt und wird eben­falls mit Buß­gel­dern geahndet

Der Gesetz­ge­ber läßt Ihnen die freie Wahl – sichern Sie sich daher die Vor­teile eines exter­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten für Ihr Unternehmen.

Klare Vor­teile für die Wahl eines exter­nen Datenschutzbeauftragten

Inter­ner DatenschutzbeauftragterExter­ner Datenschutzbeauftragter
Nicht wei­sungs­ge­bun­denArbei­tet im Rah­men des Projektauftrags
Frei in sei­ner ZeiteinteilungFest defi­nierte Zeitrahmen
Erwei­ter­ter KündigungsschutzKann wie jeder Ver­trag gekün­digt werden
Kann nicht abbe­ru­fen werdenExterne Bestel­lung widerrufbar
Kos­ten für Fort­bil­dung trägt das UnternehmenTrägt Kos­ten für Fort– und Wei­ter­bil­dun­gen selbst, muss diese nachweisen
Kein Ver­si­che­rungs­schutzUmfang­rei­cher Versicherungsschutz
Intrans­pa­rente KostenKos­ten sind kal­ku­lier­bar und jeder­zeit nachvollziehbar
Inter­es­sens­kon­flikte vorprogrammiertKeine Kon­flikte, da nur ein Ziel: Datenschutz
Inter­dis­zi­pli­när und branchenübergreifend

Über­zeugt? Dann schrei­ben Sie mir eine Email oder rufen mich direkt an 01520 – 9200655!

Das BDSG sieht für die feh­lende, nicht recht­zei­tige oder nicht ord­nungs­ge­mäße Bestel­lung ein Buß­geld in Höhe von bis zu 50.000 EUR vor. Diese Kos­ten kön­nen Sie sich sparen!

Hilf­rei­che Links
  • Wol­len Sie die Risi­ken aus dem Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz für Ihr Unter­neh­men mini­mie­ren? Eine pas­sende Lösung fin­den Sie sicher in unse­rem Leis­tungs­an­ge­bot.
  • Unsi­cher, ob für Ihr Unter­neh­men die gesetz­li­che Bestell­pflicht für einen (exter­nen) Daten­schutz­be­auf­trag­ten vor­liegt? Die Ant­wort gibt unser Datenschutz-Quick-Check, siehe Leis­tun­gen.
  • Sie wol­len eine unab­hän­gige Prü­fung, wie gut es um Daten­schutz und Daten­si­cher­heit in Ihrem Unter­neh­men bestellt ist? Kein Pro­blem mit unse­ren Leis­tun­gen.
  • Schu­lungs­be­darf für Ihre Mit­ar­bei­ter? Zusätz­li­che Trai­nings und Work­shops rund um Daten­schutz und Daten­si­cher­heit? Erfah­ren Sie mehr über unsere Schu­lun­gen und Semi­nare.
  • Anlei­tun­gen, Rat­ge­ber und Links, die das täg­li­che Arbei­ten erleich­tern und hel­fen kön­nen, Daten­pan­nen zu ver­mei­den, fin­den Sie in der Rubrik Anlei­tun­gen / Rat­ge­ber.

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>