Datenschutz geht alle an — Unternehmen, Unternehmer und Behörden
Wer personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt, unterliegt den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Dies gilt ausnahmslos (!) für Unternehmen, Unternehmer und Behörden — unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter oder vorhandenen Schweigepflichten. Die Anforderungen sind hoch und Verstöße — ganz unabhängig von imageschädigenden Datenpannen — kosten Bußgelder.
Personenbezogene Daten
Diese fallen im Tagesgeschäft überall an — Mitarbeiter, Bewerber, Kunden, Lieferanten, Interessenten — und sind entweder in IT-Systemen oder auf Papier (z.B. Personalakte) gespeichert. Diese Daten gilt es, vor Verlust, Zerstörung und Mißbrauch (auch im eigenen Haus) zu schützen. Werden die Vorschriften des BDSG nicht umgesetzt oder kommt es zu einer Datenpanne, werden oftmals empfindliche Bußgelder fällig
Betrieblicher Datenschutzbeauftragter
Ab einer gewissen Mitarbeiteranzahl (manchmal reicht jedoch bereits ein bestimmter Geschäftszweck) ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten gesetzlich vorgeschrieben. Die Bestellung kann intern oder extern erfolgen. Eine fehlende, eine verspätete oder eine sog. “pro forma” Bestellung ist kein Kavaliersdelikt und wird ebenfalls mit Bußgeldern geahndet
Der Gesetzgeber läßt Ihnen die freie Wahl – sichern Sie sich daher die Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen.
Klare Vorteile für die Wahl eines externen Datenschutzbeauftragten
Interner Datenschutzbeauftragter Externer Datenschutzbeauftragter
Nicht weisungsgebunden Arbeitet im Rahmen des Projektauftrags
Frei in seiner Zeiteinteilung Fest definierte Zeitrahmen
Erweiterter Kündigungsschutz Kann wie jeder Vertrag gekündigt werden
Kann nicht abberufen werden Externe Bestellung widerrufbar
Kosten für Fortbildung trägt das Unternehmen Trägt Kosten für Fort– und Weiterbildungen selbst, muss diese nachweisen
Kein Versicherungsschutz Umfangreicher Versicherungsschutz
Intransparente Kosten Kosten sind kalkulierbar und jederzeit nachvollziehbar
Interessenskonflikte vorprogrammiert Keine Konflikte, da nur ein Ziel: Datenschutz
Interdisziplinär und branchenübergreifend
Überzeugt? Dann schreiben Sie mir eine Email oder rufen mich direkt an 01520 – 9200655!
Das BDSG sieht für die fehlende, nicht rechtzeitige oder nicht ordnungsgemäße Bestellung ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 EUR vor. Diese Kosten können Sie sich sparen!
- Wollen Sie die Risiken aus dem Bundesdatenschutzgesetz für Ihr Unternehmen minimieren? Eine passende Lösung finden Sie sicher in unserem Leistungsangebot.
- Unsicher, ob für Ihr Unternehmen die gesetzliche Bestellpflicht für einen (externen) Datenschutzbeauftragten vorliegt? Die Antwort gibt unser Datenschutz-Quick-Check, siehe Leistungen.
- Sie wollen eine unabhängige Prüfung, wie gut es um Datenschutz und Datensicherheit in Ihrem Unternehmen bestellt ist? Kein Problem mit unseren Leistungen.
- Schulungsbedarf für Ihre Mitarbeiter? Zusätzliche Trainings und Workshops rund um Datenschutz und Datensicherheit? Erfahren Sie mehr über unsere Schulungen und Seminare.
- Anleitungen, Ratgeber und Links, die das tägliche Arbeiten erleichtern und helfen können, Datenpannen zu vermeiden, finden Sie in der Rubrik Anleitungen / Ratgeber.
