War­um in die Fer­ne schwei­fen, wo die Daten­pan­ne liegt so nah …

Wer braucht schon einen NSA Abhör­skan­dal aus den USA, wenn vor der eige­nen Haus­tür laut Thi­lo Wei­chert, Lei­ter des Unab­hän­gi­gen Lan­des­zen­trums für Daten­schutz Schles­wig-Hol­stein (ULD), “einer der größ­ten Daten­skan­da­le der Nach­kriegs­zeit” stattfindet.

Was ist passiert?

Das betrof­fe­ne Apo­the­ken­re­chen­zen­trum ver­kauf sei­ne Daten u.a. an das US Unter­neh­men IMS Health.Dieser Kon­zern ver­folgt nach Anga­ben von Spie­gel Online die Krank­hei­ten welt­weit von mehr als 300 Mil­lio­nen Pati­en­ten und von cir­ca 42 Mil­lio­nen gesetz­lich Kran­ken­ver­si­cher­ten aus Deutsch­land. Ein­ge der soge­nann­ten “Pati­en­ten­kar­rie­ren” sind bis 1992 zurück verfolgbar.

Ist das über­haupt zulässig?

Gene­rell ist die Wei­ter­ga­be von Rezept­da­ten in aus­rei­chend ver­schlüs­sel­ter Form (also ohne Rück­führ­bar­keit auf den betrof­fe­nen Pati­en­ten) zuläs­sig. Für ankau­fen­de Phar­ma­un­ter­neh­men sind die­se Infor­ma­tio­nen auch in anony­mi­sier­ter Form noch aus­sa­ge­kräf­tig genug.

Die Beto­nung liegt auf “aus­rei­chend verschlüsselt”

Im kon­kre­ten Fall ist die­ser Schlüs­sel ledig­lich 64-stel­lig und läßt sich, wie Spie­gel Online berich­tet, nach vor­lie­gen­den Doku­men­ten rela­tiv ein­fach auf die ursprüng­li­che Ver­si­cher­ten­num­mer zurück­rech­nen. Zusätz­lich wer­den noch Alter und Geschlecht über­tra­gen. Die unzu­rei­chen­de Ver­schlüs­se­lung birgt das Risi­ko einer Zurück­ver­fol­gung bis hin zu der Infor­ma­ti­on, wel­che Arzt­pra­xis wel­chem Pati­en­ten wel­ches Medi­ka­ment ver­ord­net hat. Das Ver­triebs­con­trol­ling von Phar­ma­un­ter­neh­men wür­de dies freu­en. Lie­ße sich doch so sehr kon­kret nach­voll­zie­hen, ob die ste­ti­gen Außen­dienst­be­su­che den behan­deln­den Arzt auch zum häu­fi­ge­ren Ver­schrei­ben der ange­prie­se­nen, eige­nen Pro­duk­te verleiten.

Thi­lo Wei­chert hofft nun, daß die Apo­the­ken Ihren Dienst­leis­ter auch ohne Gerichts­ver­fah­ren zur aus­rei­chen­den Ver­trau­lich­keit motivieren.

Wie geben Sie im Unter­neh­men eigent­lich Ihre Daten wei­ter? Ihr Daten­schutz­be­auf­trag­ter prüft die recht­li­che Zuläs­sig­keit und emp­fiehlt die pas­sen­de Lösung. Sie haben noch kei­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten? Dann spre­chen Sie uns an. Mög­li­cher­wei­se unter­lie­gen Sie sogar der gesetz­li­chen Bestellpflicht.

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