Der Face­book “Like-But­ton” sorgt für immer mehr Auf­re­gung und kon­tro­ver­se Dis­kus­si­on im Web. Teil­wei­se erschei­nen die Fron­ten recht ver­här­tet. Einer­seits wer­den Aus­sa­gen getä­tigt, wer sei­ne Daten schüt­zen wol­le, sol­le ein­fach auf das Inter­net ver­zich­ten. Ande­rer­seits wird mit der Unver­ein­bar­keit sol­che Fea­tures mit dem deut­schen Daten­schutz­recht argumentiert.

Was ist der “Like-But­ton” überhaupt?

Face­book stellt die­sen But­ton Sei­ten­be­trei­bern im Inter­net zu Ver­fü­gung. Ange­mel­de­te Face­book-User kön­nen mit einem ein­fa­chen Klick auf “Gefällt mir” ihr Gefal­len an der Web­sei­te in ihrem Pro­fil kund­tun. Deren Online-Freun­de kön­nen dies online sehen, neu­gie­rig wer­den und die Sei­te even­tu­ell auch besu­chen. Kli­cken die­se eben­falls den “Gefällt mir-But­ton”, dann führt das zu einer (wün­schens­wer­ten) Mund-zu-Mund-Pro­pa­gan­da. Aus die­sem Grund ist die­se Fun­ki­on mitt­ler­wei­le in eine Viel­zahl von Web­sei­ten und Blogs integriert.

Wie­so nun die Aufregung?

Pro­ble­ma­tisch an die­sem But­ton und der dahin­ter­ste­hen­den Rou­ti­ne ist, daß hier­bei nicht nur die Daten ange­mel­de­ter Face­book-Nut­zer gesam­melt wer­den, son­dern die jedes Besu­chers einer Web­sei­te mit einem sol­chen But­ton. Face­book könn­te die­se Infor­ma­tio­nen z.B. zum Erstel­len kom­plet­ter Besu­cher- und Nut­zer­pro­fi­le frem­der Web­sei­ten nut­zen. Face­book selbst hat sich bis­her lt. den Betrei­bern von ham​burg​.de nicht in befrie­di­gen­der und recht­lich belast­ba­rer Art und Wei­se zu der Erhe­bung, Nut­zung und Ver­ar­bei­tung die­ser Daten geäußert.

Grund genug für die Betrei­ber, den “Like-But­ton” wie­der aus dem gesam­ten Stadt­por­tal zu ver­ban­nen. Ein brei­ter und kon­tro­ver­ser Aus­tausch zu die­ser Maß­nah­me ist im Blog von ham​burg​.de nachzulesen.

Eine Stel­lung­nah­me der Kanz­lei Dr. Bahr aus Ham­burg beleu­chet die recht­li­chen Aspek­te des Ein­sat­zes sol­cher Funk­tio­nen mit ent­spre­chen­dem Weit­blick, ohne Social Media Tools und Fea­tures von vorn­her­ein zu verurteilen.

Ein eben­so guter Arti­kel zur recht­li­chen Bewer­tung von social media plug­ins von RA Dr. Tho­mas Hel­bing. Im Blog von drweb​.de fin­det sich ein eben­so inter­es­san­ter Bei­trag zum Thema.

Update 21.03.2011

Mitt­ler­wei­le nut­zen immer mehr Sei­ten den Face­book Like But­ton, dar­un­ter auch pro­mi­nent besuch­te Auf­trit­te wie der von Spie­gel, Stern und Bild. Auch immer mehr Blog­ger und Web­sei­ten­be­trei­ber set­zen auf die­se Mög­lich­keit, dar­über (hof­fent­lich) mehr Besu­cher zu gene­rie­ren. Gerüch­te im Web spre­chen von einer Ver­sechs­fa­chung der Besu­cher­zah­len dank die­ses klei­nen “Knopfs”.

Doch nach wie vor sehen Daten­schüt­zer und die Daten­schutz­be­hör­den das dafür not­wen­di­ge Skript kri­tisch. Denn der eigent­li­che Gewin­ner ist Face­book. Sam­melt die Orga­ni­sa­ti­on doch dar­über — ganz unab­hän­gig, ob der But­ton ange­klickt wird oder nicht — wert­vol­le Infor­ma­tio­nen über das Surf­ver­hal­ten sei­ner Benut­zer, umfang­rei­ches Mit­glie­der­pro­fil inklusive.

Die Prü­fung, inwie­weit die Funk­ti­ons­wei­se gegen deut­sches Daten­schutz­recht ver­stößt, dau­ert zur Zeit noch an. Der ers­te Online-Händ­ler wur­de jedoch bereits abge­mahnt. Nicht weni­ge Web­sei­ten ver­säu­men in Ihren Daten­schutz­er­klä­run­gen den aus­rei­chen­den Hin­weis auf die Nut­zung und Fol­gen die­ser Form des Web­trackings. Eben­so fehlt oft­mals die Erklä­rung des sog. Wider­ruf­rechts, also die Mög­lich­keit, wie sich der Besu­cher gegen die­se Form der Beob­ach­tung und Daten­er­he­bung weh­ren kann.

Wel­che Punk­te sei­tens der Daten­schutz­be­hör­den alle in der Kri­tik ste­hen, kön­nen Sie hier nachlesen.

2 Responses

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über a.s.k. Daten­schutz e.K.
Nächs­te Termine
  • Keine Termine
Mit­glied­schaf­ten