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Kein Datenschutz aus Kostengründen? Das muss nicht sein

Ein Experte der IHK Regens­burg für Oberpfalz/Kelheim äußert sich aktu­ell fol­gen­der­ma­ßen: „Gerade für klei­nere Betriebe ist es ver­mut­lich schwie­rig, auch die ent­spre­chen­den finan­zi­el­len Mit­tel für den Daten­schutz auf­zu­brin­gen, um immer alle Bestim­mun­gen ein­zu­hal­ten.“  Der Daten­schutz­be­auf­tragte der IHK für Nie­der­bay­ern in Pas­sau schiebt nach: „Bei vie­len Unter­neh­men besteht eine erheb­li­che Rechts­un­si­cher­heit, wie sie mit den Daten ihrer Kun­den umge­hen sollen.“

Kein Daten­schutz aus Kos­ten­grün­den oder Unsi­cher­heit? Das muss nicht sein!

Der Gesetz­ge­ber unterstützt

Mit § 4f BDSG (Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz) schreibt der Gesetz­ge­ber die Vor­aus­set­zun­gen für die gesetz­li­che Bestell­pflicht eines Daten­schutz­be­auf­trag­ten vor. Wohl wis­send, dass ein inter­ner Daten­schutz­be­auf­trag­ter für viele mit­tel­stän­di­sche Betriebe keine Ide­al­lö­sung ist (erwei­ter­ter Kün­di­gungs­schutz, man­gelnde Kos­ten­trans­pa­renz und Kon­trolle, siehe die­sen Bei­trag), bie­tet das BDSG auch gleich in Absatz 2 die pas­sende Lösung an — “Zum Beauf­trag­ten für den Daten­schutz kann auch eine Per­son außer­halb der ver­ant­wort­li­chen Stelle bestellt werden.”

Viele Vor­teile spre­chen für Outsourcing

Wer die Vor– und Nach­teile des Ein­sat­zes eines inter­nen oder exter­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten gegen­über­stellt, wird die unter­neh­me­ri­schen und zahl­rei­chen Vor­teile der exter­nen Bestell­mög­lich­keit für einen Daten­schutz­be­auf­trag­ten klar erken­nen. Bei­spiel­haft seien hier kurz angeführt

  • Volle Kos­ten­kon­trolle und Transparenz
  • Weg­fall des erwei­ter­ten Kündigungsschutzes
  • Überg­rei­fen­des, inter­dis­zi­pli­nä­res Branchen-Know-How des exter­nen Spezialisten
  • Weg­fall der inter­nen Kos­ten für Grund­aus­bil­dung, Fort– und Wei­ter­bil­dung, Lite­ra­tur, Mate­rial und Räumlichkeiten
  • Wei­tere Vor­teile kön­nen Sie in die­sem Bei­trag kennenlernen

„Bei vie­len Betrie­ben gibt es den Daten­schutz­be­auf­trag­ten nur auf dem Papier. Beson­ders für klei­nere Betriebe kann es ein Pro­blem sein, Mit­ar­bei­ter in den eige­nen Rei­hen zu fin­den, die die nötige Qua­li­fi­ka­tion, Zeit und Erfah­rung für diese Auf­gabe haben“, ver­mu­tet Bern­hard Matula, Daten­schutz­be­auf­trag­ter der Hand­werks­kam­mer Niederbayern/Oberpfalz.

Ver­mei­den Sie Buß­gel­der und Auflagen

Doch weder die eigene Unsi­cher­heit im Umgang mit die­sem Thema noch die Kos­ten gel­ten als Aus­rede, sollte die Nicht­be­stel­lung eines Daten­schutz­be­auf­trag­ten bei vor­lie­gen­der Bestell­pflicht akten­kun­dig wer­den. Emp­find­li­che Buß­gel­der dro­hen, die es zu ver­mei­den gilt. Wie Sie das machen? For­dern Sie doch ein­fach noch heute ihr unver­bind­li­ches Ange­bot für einen exter­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten an.

Ich freue mich auf Sie
Sascha Kuhrau

 

Hilf­rei­che Links

  • Wol­len Sie die Risi­ken aus dem Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz für Ihr Unter­neh­men mini­mie­ren? Eine pas­sende Lösung fin­den Sie sicher in unse­rem Leis­tungs­an­ge­bot.
  • Unsi­cher, ob für Ihr Unter­neh­men die gesetz­li­che Bestell­pflicht für einen (exter­nen) Daten­schutz­be­auf­trag­ten vor­liegt? Die Ant­wort gibt unser Datenschutz-Quick-Check, siehe Leis­tun­gen.
  • Sie wol­len eine unab­hän­gige Prü­fung, wie gut es um Daten­schutz und Daten­si­cher­heit in Ihrem Unter­neh­men bestellt ist? Kein Pro­blem mit unse­ren Leis­tun­gen.
  • Schu­lungs­be­darf für Ihre Mit­ar­bei­ter? Zusätz­li­che Trai­nings und Work­shops rund um Daten­schutz und Daten­si­cher­heit? Erfah­ren Sie mehr über unsere Schu­lun­gen und Semi­nare.
  • Anlei­tun­gen, Rat­ge­ber und Links, die das täg­li­che Arbei­ten erleich­tern und hel­fen kön­nen, Daten­pan­nen zu ver­mei­den, fin­den Sie in der Rubrik Anlei­tun­gen / Rat­ge­ber.

 

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