Liegt eine gesetzliche Bestellpflicht für einen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen vor? Dann sichern Sie sich noch bis zum 23.12.2011 (24.00 Uhr) den a.s.k. Weihnachts-Rabatt und erhalten 20% Rabatt auf das normale Tageshonorar.
Voraussetzungen:
- Es liegt eine gesetzliche Bestellpflicht für Ihr Unternehmen, Ihre Praxis, Ihre Kanzlei, Ihren Verein oder Ihre Behörde vor
- Sie haben noch keinen internen oder externen Datenschutzbeauftragten bestellt
- Sie fordern Ihr Datenschutzangebot bis zum 23.12.2011 (24 Uhr) per Online-Formular an
- Der Projektstart zur Einführung der notwendigen Maßnahmen zum Datenschutz muss bis zum 31.03.2012 erfolgt sein — bitte geben Sie Ihren Wunschtermin im Angebotsformular mit an
- Der Rabatt wird ausschließlich auf das Tageshonorar (590.- EUR zzgl. 19% MwSt.) für die Tätigkeiten in der Einführungsphase gemäß Dienstleistungsvertrag gewährt und gilt nicht für spätere Dienstleistungen (monatliche Bestellgebühr, Einzeltätigkeiten, Beratungen etc.)
- Reise- und Übernachtungskosten, sowie möglicherweise anfallende Materialkosten können nicht rabattiert werden
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