Warnung, Stopp, Rote LampeSozia­le Netz­wer­ke sind aus dem Nut­zungs­all­tag des Inter­net nicht mehr weg­zu­den­ken. Trotz neu­er Kon­kur­renz durch Goog­le+ hat Face­book hier die Nase (noch) deut­lich vorn. Doch es ist nicht alles Gold, was glänzt — und erst recht nicht erlaubt.

Das ULD nimmt Stellung

Die Lan­des­da­ten­schutz­be­hör­de Schles­wig-Hol­steins (ULD) setzt sich lan­ge und inten­siv mit der Pro­ble­ma­tik der sozia­len Netz­wer­ke und der Anwen­dung des deut­schen Bun­des­da­ten­schutz­ge­set­zes (BDSG) aus­ein­an­der. In einer aktu­el­len Pres­se­mit­tei­lung vom 19.08.2011 fin­det das ULD sehr kla­re Worte:

“Das Unab­hän­gi­ge Lan­des­zen­trum für Daten­schutz (ULD) for­dert alle Stel­len in Schles­wig-Hol­stein auf, ihre Fan­pages bei Face­book und Social-Plug­ins wie den „Gefällt mir“-Button auf ihren Web­sei­ten zu ent­fer­nen. Nach ein­ge­hen­der tech­ni­scher und recht­li­cher Ana­ly­se kommt das ULD zu dem Ergeb­nis, dass der­ar­ti­ge Ange­bo­te gegen das Tele­me­di­en­ge­setz (TMG) und gegen das Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz (BDSG) bzw. das Lan­des­da­ten­schutz­ge­setz Schles­wig-Hol­stein (LDSG SH) ver­sto­ßen. Bei Nut­zung der Face­book-Diens­te erfolgt eine Daten­wei­ter­ga­be von Ver­kehrs- und Inhalts­da­ten in die USA und eine qua­li­fi­zier­te Rück­mel­dung an den Betrei­ber hin­sicht­lich der Nut­zung des Ange­bots, die sog. Reich­wei­ten­ana­ly­se. Wer ein­mal bei Face­book war oder ein Plug­in genutzt hat, der muss davon aus­ge­hen, dass er von dem Unter­neh­men zwei Jah­re lang getrackt wird. Bei Face­book wird eine umfas­sen­de per­sön­li­che, bei Mit­glie­dern sogar eine per­so­ni­fi­zier­te Pro­fil­bil­dung vor­ge­nom­men. Die­se Abläu­fe ver­sto­ßen gegen deut­sches und euro­päi­sches Daten­schutz­recht. Es erfolgt kei­ne hin­rei­chen­de Infor­ma­ti­on der betrof­fe­nen Nut­ze­rin­nen und Nut­zer; die­sen wird kein Wahl­recht zuge­stan­den; die For­mu­lie­run­gen in den Nut­zungs­be­din­gun­gen und Daten­schutz­richt­li­ni­en von Face­book genü­gen nicht annä­hernd den recht­li­chen Anfor­de­run­gen an geset­zes­kon­for­me Hin­wei­se, an wirk­sa­me Daten­schutz­ein­wil­li­gun­gen und an all­ge­mei­ne Geschäftsbedingungen.”

Das Ulti­ma­tum

Bis Ende Sep­tem­ber 2011 haben Web­sei­ten­be­trei­ber aus Schles­wig-Hol­stein nun Zeit, die ent­spre­chen­den Diens­te auf ihren eige­nen Web­sei­ten zu deak­ti­vie­ren und damit die unrecht­mä­ßi­ge Daten­wei­ter­ga­be an Face­book ein­zu­stel­len. Das ULD weist dar­auf hin, wei­ter­ge­hen­de Maß­nah­men zu ergrei­fen für den Fall des Zuwi­der­han­delns — bis hin zu mög­li­chen 50.000 EUR Buß­geld aus dem TMG (Tele­me­di­en­ge­setz).

„Das ULD weist schon seit län­ge­rem infor­mell dar­auf hin, dass vie­le Face­book-Ange­bo­te rechts­wid­rig sind. Dies hat lei­der bis­her weni­ge Betrei­ber dar­an gehin­dert, die Ange­bo­te in Anspruch zu neh­men, zumal die­se ein­fach zu instal­lie­ren und unent­gelt­lich zu nut­zen sind. Hier­zu gehört ins­be­son­de­re die für Wer­be­zwe­cke aus­sa­ge­kräf­ti­ge Reich­wei­ten­ana­ly­se. Gezahlt wird mit den Daten der Nut­zen­den. Mit Hil­fe die­ser Daten hat Face­book inzwi­schen welt­weit einen geschätz­ten Markt­wert von über 50 Mrd. Dol­lar erreicht. Allen Stel­len muss klar sein, dass sie ihre daten­schutz­recht­li­che Ver­ant­wort­lich­keit nicht auf das Unter­neh­men Face­book, das in Deutsch­land kei­nen Sitz hat, und auch nicht auf die Nut­ze­rin­nen und Nut­zer abschie­ben können.”

Die Kon­se­quenz

Ernst neh­men soll­ten Betrei­ber von Web­sei­ten mit Social Plug­ins den Vor­gang auf jeden Fall. Da das ULD im Ver­bund der Lan­des­da­ten­schutz­be­hör­den oft­mals feder­füh­rend ist, besteht die Mög­lich­keit, daß sich die Behör­den ande­rer Bun­des­län­der die­ser Vor­ge­hens­wei­se zeit­nah anschließen.

Der Weis­heit letz­ter Schluss?

Die Dis­kus­si­on über das ver­al­te­te Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz ist in vol­lem Gan­ge. Das BDSG hat den Anschluß an den rasan­ten Fort­schritt in den Berei­chen Neue Medi­en und Tech­nik ver­passt. Hier sind Anpas­sun­gen sei­tens des Gesetz­ge­bers not­wen­dig und soll­ten auch zeit­nah auf den Weg gebracht wer­den. Als Web­sei­ten­be­trei­ber soll­te man sich hier­auf jedoch nicht ver­las­sen, denn die Funk­ti­ons­wei­se der vom ULD kri­ti­sier­ten Social Plug­ins und Funk­ti­ons­wei­sen ver­stößt gegen gel­ten­des Recht — und kann somit bestraft werden.

Update 29.08.2011:

Das ULD hat wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen bereit­ge­stellt zusam­men mit eini­gen Fra­gen und Ant­wor­ten: https://​www​.daten​schutz​zen​trum​.de/​f​a​c​e​b​o​ok/

Wei­ter­hin fin­den Sie hier eine Mög­lich­keit zur daten­spar­sa­men Ein­bin­dung des Face­book Like But­tons. Offi­zi­ell wird die­se jedoch zum Zeit­punkt des Arti­kel-Updates vom ULD noch nicht als Emp­feh­lung gelistet.

Update 09.09.2011:

Für Word­Press-Blog­ger gibt es mitt­ler­wei­le ein Plug­in, wel­ches die 2‑Klick-Emp­feh­lungs­but­tons von hei​se​.de kom­for­ta­bel in den Blog einfügt.

Emp­feh­lens­wer­te Links zum Thema

Hilf­rei­che Datenschutz-Links

  • Wol­len Sie die Risi­ken aus dem Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz für Ihr Unter­neh­men mini­mie­ren? Eine pas­sen­de Lösung fin­den Sie sicher in unse­rem Leis­tungs­an­ge­bot.
  • Unsi­cher, ob für Ihr Unter­neh­men die gesetz­li­che Bestell­pflicht für einen (exter­nen) Daten­schutz­be­auf­trag­ten vor­liegt? Die Ant­wort gibt unser Daten­schutz-Quick-Check, sie­he Leis­tun­gen.
  • Sie wol­len eine unab­hän­gi­ge Prü­fung, wie gut es um Daten­schutz und Daten­si­cher­heit in Ihrem Unter­neh­men bestellt ist? Kein Pro­blem mit unse­ren Leis­tun­gen.
  • Schu­lungs­be­darf für Ihre Mit­ar­bei­ter? Zusätz­li­che Trai­nings und Work­shops rund um Daten­schutz und Daten­si­cher­heit? Erfah­ren Sie mehr über unse­re Schu­lun­gen und Semi­na­re.
  • Anlei­tun­gen, Rat­ge­ber und Links, die das täg­li­che Arbei­ten erleich­tern und hel­fen kön­nen, Daten­pan­nen zu ver­mei­den, fin­den Sie in der Rubrik Anlei­tun­gen /​ Rat­ge­ber.

4 Responses

  1. Ergän­zung zum “Like bzw. Gefällt mir Button”
    Durch die zusätz­li­che Ent­schei­dungs­in­stanz, die von zunächst hei­se pro­kla­miert wur­de, kommt die Lösung der “Zwei-Klick-Vari­an­te” den Vor­ga­ben des Daten­schutz­rech­tes defi­ni­tiv näher. Da das BDSG die infor­mier­te Ein­wil­li­gung for­dert (also die daten­schutz­recht­li­che Beleh­rung vor der Ein­wil­li­gung), soll an die­ser Stel­le die abschlie­ßen­de Bewer­tung offen blei­ben. Es darf aller­dings die Ver­bes­se­rung durch die zusätz­li­che Ent­schei­dungs­in­stanz fest­ge­hal­ten werden!

    Ande­re Ansät­ze sind die Ergän­zung z. B. der Zwei-Klick-Vari­an­te um einen Link (unter­halb) zur Datenschutzerklärung.

    Emp­feh­lung daher:
    Egal wie die Ent­wick­lung sein wird: DATENSPARSAMKEIT!!!

    Sei­en wir gespannt, wie sich die Lösungs­an­sät­ze nach­hal­tig und pra­xis­taug­lich gestal­ten werden.

  2. Hal­lo,

    also ich sehe das so, das die Theo­rie und das Gel­tungs­be­dürf­nis sei­tens des ULD in Per­so­na von Herrn Wei­chert mehr Anteil an die­ser Dis­kus­si­on hat als der gesun­de Men­schen­ver­stand und das kon­struk­ti­ve Miteinander.
    Herr Wei­chert lässt ja selbst an der von Ihnen hier vor­ge­stell­ten 2‑Klick Lösung kein gutes Haar.
    Als Daten­schutz­be­auf­trag­ter sehe ich hier eine Gefahr, das dies der öffent­li­chen Mei­nung sei­tens Daten­schutz eher hin­der­lich ist als vor­teil­haft, da die Ver­un­si­che­rung nicht die­je­ni­ge bei den Nut­zern ist, was Sie preis­ge­ben, son­dern wie man jetzt über­haupt reagie­ren soll.
    Mal ehr­lich: Es wer­den mit sol­chen hoch­sti­li­sier­ten Dis­kus­sio­nen doch die Tei­le der Bevöl­ke­rung ver­un­si­chert, die mit dem PC bzw. Inter­net sowie auf Kriegs­fuss ste­hen. Außer­dem: Ich habe noch kei­ne genaue Demons­tra­ti­on gefun­den, wel­che die The­se der Daten­über­mitt­lung bei einem blo­ßen Besuch der Web­sei­te bei akti­vier­ten Face­book Like-But­ton darlegt.

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