Zu den vornehmlichen Aufgaben eines externen Datenschutzbeauftragten gehören u.a.
- die Beratung und Betreuung der Geschäftsführung eines Unternehmens in (allen) Datenschutzfragen
- die Beratung und Betreuung der Mitarbeiter und des evtl. vorhandenen Betriebsrats
- die Schulung und schriftliche Verpflichtung der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis
- die Beratung, Vor-Ort-Schulung und fortlaufende Sensibilisierung zu Datensicherungsmaßnahmen
- die Überwachung und bei Bedarf Vorabkontrolle der ordnungsgemäßen Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten
- die Mitwirkung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentation (Verfahrensverzeichnisse, Protokolle etc.)
- die Unterstützung bei der datenschutzgerechten Ausgestaltung von Verträgen bei externer Auftragsdatenverarbeitung (Steuerberater, Lohn– und Gehaltsabrechnung, Werbe– und Marketingagenturen etc.)
- als kompetenter Ansprechpartner rund um das BDSG für das Unternehmen und seine Mitarbeiter bereitzustehen
Sie benötigen einen externen Datenschutzbeauftragten? Dann nutzen Sie meine langjährige Erfahrung und das Know How in Verbindung mit meiner Fachkunde in Bezug auf die Ausübung der Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter zum Schutz Ihres Unternehmens. Sprechen Sie mich an.










