Facebook Twitter Gplus E-mail RSS
Home Datenschutz Folgen der Nichtbestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) bei vorliegender gesetzlicher Verpflichtung
formats

Folgen der Nichtbestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) bei vorliegender gesetzlicher Verpflichtung

“Was kann mir / mei­nem Unter­neh­men schon pas­sie­ren, wenn ich kei­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten bestelle, obwohl mich das Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz dazu ver­pflich­tet?”, diese Frage wurde hier mehr­fach per Email gestellt. Die Ant­wort möchte ich nicht schul­dig blei­ben und auf­grund der Trag­weite und Rele­vanz erfolgt diese als öffent­li­cher Beitrag.

Das Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz (BDSG) schreibt die Not­wen­dig­keit zur Bestel­lung eines betrieb­li­chen exter­nen oder inter­nen Daten­schutz­be­auf­tra­gen (DSB) unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen vor § 4f BDSG — siehe auch “Wer muss einen Daten­schutz­be­auf­trag­ten bestel­len?” Oft­mals wird Daten­schutz jedoch als rei­ner Kos­ten­fak­tor und Hemm­schuh für die unter­neh­me­ri­sche Ent­wick­lung ver­stan­den, nicht als Qua­li­täts­merk­mal oder Chance. Die Ver­su­chung erscheint daher groß, auf die Bestel­lung des DSB zu verzichten.

Gerade hat der Ber­li­ner Lan­des­da­ten­schutz­be­auf­tragte ange­kün­digt, die Anzahl der Mit­ar­bei­ter sei­ner Auf­sichts­be­hörde zu erhö­hen, ver­stärkte Kon­trol­len — auch gerade klei­ne­rer Unter­neh­men — durch­zu­füh­ren und die mög­li­chen Restrik­tio­nen und Stra­fen für Ver­stöße gegen das BDSG kon­se­quen­ter anzu­wen­den (siehe “Ber­lin greift beim Daten­schutz durch”).

§ 43 Absatz 1 Satz 2 BDSG sagt hierzu ein­deu­tig: “Ord­nungs­wid­rig han­delt, wer vor­sätz­lich oder fahr­läs­sig […] ent­ge­gen § 4f Absatz 1 Satz 1 oder 2, jeweils auch in Ver­bin­dung mit Satz 3 und 6, einen Beauf­trag­ten für den Daten­schutz nicht, nicht in der vor­ge­schrie­be­nen Weise oder nicht recht­zei­tig bestellt.”

Absatz 3 des § 43 BDSG ergänzt hierzu “Die Ord­nungs­wid­rig­keit kann im Fall des Absat­zes 1 mit einer Geld­buße bis zu fünf­zig­tau­send Euro […] geahn­det werden.”

Glei­ches gilt bei Nicht­vor­lie­gen der not­wen­di­gen Qua­li­fi­ka­tio­nen zur Aus­übung der Tätig­keit als Daten­schutz­be­auf­trag­ter. Die Bestel­lung ist damit ungül­tig. Von der Bestel­lung eines Daten­schutz­be­auf­trag­ten pro forma sollte eben­falls Abstand genom­men werden.

Die Auf­sichts­be­hörde hat bei der Fest­le­gung der Buß­geld­höhe einen Ermes­sens­spiel­raum, jedoch schreibt § 43 Absatz 3 wei­ter vor: “Die Geld­buße soll den wirt­schaft­li­chen Vor­teil, den der Täter aus der Ord­nungs­wid­rig­keit gezo­gen hat, übersteigen.”

Zieht man mög­li­che wei­tere Kon­se­quen­zen aus der Nichtum­set­zung und Nicht­ein­hal­tung des Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz und Fol­gen des Miß­brauchs wie z.B. Image­schä­den, Scha­dens­er­satz­for­deru­gen etc. in Betracht, so soll­ten die über­schau­ba­ren Kos­ten für die Imple­men­tie­rung und fort­lau­fende Gewähr­leis­tung des Daten­schutz kein Hin­der­grunds­grund sein. Gerne stehe ich Ihnen für unver­bind­li­che Aus­künfte zu den Themen

zur Ver­fü­gung. Spre­chen Sie mich an.

Flyer Datenschutz, Datensicherheit und Datenschutzbeauftragter a.s.k. Datenschutz
Flyer Daten­schutz, Daten­si­cher­heit und Daten­schutz­be­auf­trag­ter a.s.k. Daten­schutz
ask Daten­schutz Daten­si­cher­heit Daten­schutz­be­auf­trag­ter V1_2.pdf
Ver­sion: 1.2
323.2 KiB
345 Down­loads
Details…
VN:F [1.9.17_1161]
Wie hat Ihnen die­ser Arti­kel gefallen?
Rating: 5.0/5 (2 votes cast)
Fol­gen der Nicht­be­stel­lung eines Daten­schutz­be­auf­trag­ten (DSB) bei vor­lie­gen­der gesetz­li­cher Ver­pflich­tung, 5.0 out of 5 based on 2 ratings
 
 Share on Facebook Share on Twitter Share on Reddit Share on LinkedIn
1 Comment  comments 

Ein Antwort

  1. […] Die­ser Ein­trag wurde auf Twit­ter erwähnt: Kein #Daten­schutz­be­auf­trag­ter bestellt, obwohl Pflicht? Das kann teuer wer­den! http://tinyurl.com/yyfqakm #Daten­schutz #BDSG […]

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>

 
© (c) a.s.k. Datenschutz, Sascha Kuhrau