Meine Dienstleistungen für Sie
Unabhängig davon, ob Sie aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) verpflichtet sind oder Sie sich (und Ihr Unternehmen) ohne diese Verpflichtungen durch die freiwillige Bestellung eines DSB positiv in Ihrem Wettbewerbsumfeld abheben wollen, freut es mich, daß Sie den Weg auf diese Seiten gefunden haben. Auf Basis meiner bisherigen Tätigkeiten und meiner Fachkunde stehe ich Ihnen als Berater und externer Datenschutzbeauftragter gerne zur Verfügung.
Weite Teile meiner Dienstleistungen erhalten eine finanzielle Förderung / öffentliche Fördermittel. Gerne infomiere ich Sie hierzu im Projektgespräch über Höhe und Antragsart.
Folgende Leistungen können Sie als Unternehmen und Unternehmer in Anspruch nehmen:
- Datenschutz — Quick — Check für Ihr Unternehmen: Analyse und Auswertung, wie es um den Datenschutz und die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen in Ihrem Unternehmen bestellt ist und möglicherweise eine Bestellpflicht für einen Datenschutzbeauftragten vorliegt
- Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter im Rahmen Ihrer Verpflichtungen aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): auf Basis einer schriftlichen Bestellung und eines Geschäftsbesorgungsvertrages übernehme ich die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben und Pflichten eines DSB in Ihrem Unternehmen. Sie kommen dabei in den Genuss aller Vorteile, die der Einsatz eines externen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen mit sich bringt in Verbindung mit der Gewissheit, daß den gesetzlichen Aufgaben Genüge getan wird.
- Übernahme einzelner Prüf– und Beratungsleistungen zur Sicherstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Datenschutzbestimmungen: wir vereinbaren die für Sie und Ihr Unternehmen sinnvollen Einzel– oder Paketleistungen individuell, sofern keine Verpflichtung zur Bestellung eines DSB für Ihr Unternehmen vorliegt, um die Konformität mit dem generell gültigen BDSG sicherzustellen.
- Unterstützung des internen Datenschutzbeauftragten: Ist Ihr interner Datenschutzbeauftragter dauerüberlastet? Kein Problem. Ich unterstütze ihn oder sie fachgerecht mit den benötigten Leistungen und Informationen.
- Schulungen und Workshops zum Thema Datenschutz und Datensicherheit für Mitarbeiter und Führungskräfte. Diese können bei entsprechendem Bedarf auf Ihre speziellen Unternehmensrichtlinien und Nutzungsvereinbarungen angepasst werden.
- Steht gerade die Überprüfung durch eine Aufsichtsbehörde an, unterstütze ich Sie gerne kurzfristig bei der notwendigen Vorbereitung und Begleitung der Prüfung z.B. zu dokumentierende oder aktualisierende Abläufe, Protokolle, Prozesse, Verfahrensverzeichnisse.
Leistungen für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Anwälte und Ärzte
Oftmals wird sich auf die allgemeinen Pflichten zur Verschwiegenheit berufen, welche diese Berufsbilder mit sich bringen. Doch wer glaubt, damit den Ansprüchen und Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetz Genüge zu tun, der irrt. Das BDSG findet in seiner Form auch in diesen Berufsfeldern Anwendung und wird lediglich in Einzelfällen durch Spezialregelungen aus anderen Gesetzen “verdrängt”. Das entbindet nicht von der Pflicht, die Regelungen des BDSG umzusetzen bis hin zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (siehe Wer benötigt einen Datenschutzbeauftragten?).
Das eingangs angeführte Leistungsportfolio steht Ihnen für Ihre Kanzlei oder Praxis daher vollumfänglich zur Verfügung.
Weitere Informationen
Folgende Beiträge sollen Ihnen helfen, die richtige Auswahl für Sie zu finden. Selbstverständlich stehe ich Ihnen für ein unverbindliches Beratungsgespräch zur Verfügung ->zu den Kontaktmöglichkeiten.
- Wer benötigt einen Datenschutzbeauftragten?
- Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten (DSB)
- Was kostet ein interner Datenschutzbeauftragter?
- Aufgaben des externen Datenschutzbeauftragten
- Wie bestellen Sie einen externen Datenschutzbeauftragten?
- Folgen der Nichtbestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) bei vorliegender gesetzlicher Verpflichtung
- Bußgeldvorschriften Datenschutz bei Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz
- Nutzen für das Unternehmen durch einen Datenschutzbeauftragten
- Das Bundesdatenschutzgesetz
- Was ist Datenschutz?
Ich freue mich auf Sie
Sascha Kuhrau
