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Home Posts tagged "Bußgeld"
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Was kostet ein externer (betrieblicher) Datenschutzbeauftragter?

Was kos­tet ein exter­ner Daten­schutz­be­auf­trag­ter?”, diese Frage wird desöf­te­ren per Email oder als Blog­kom­men­tar an a.s.k. Daten­schutz her­an­ge­tra­gen. Daten­schutz ist kein Pro­dukt von der Stange, son­dern eine indi­vi­du­elle Leis­tung maß­ge­schnei­dert auf Ihr Unter­neh­men. Die Vor­teile einer exter­nen Bestel­lung lie­gen für kleine und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men klar auf der Hand. Dabei spie­len nicht nur die kal­ku­lier­ba­ren und über­schau­ba­ren Kos­ten eine große Rolle. Ihr Unter­neh­men pro­fi­tiert spür­bar vom Ein­satz eines exter­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten. Und das Beste: Teile unse­rer Leis­tun­gen kön­nen För­der­mit­tel erhalten!

 
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Sony wehrt sich gegen Geldstrafe wegen Hackerangriffs auf sein Playstation Network

Die bri­ti­sche Daten­schutz­be­hörde ver­hängt 300.000 Euro Buß­geld gegen Sony wegen der erfolg­rei­chen Hacker­an­griffe auf das Play­sta­tion Net­work. Sony zeigt sich unein­sich­tig und sieht sich als Opfer. Dabei blen­det es die eige­nen Ver­säum­nisse aus, ein aus­rei­chend hohes Schutz­ni­veau sicher­zu­stel­len, z.B. durch starke Pass­wör­ter und ste­tes Aktua­li­sie­ren der Sys­teme mit Sicherheitspatches.

 
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Rekordstrafe” für Datenschutzverstoß von Google

Google wurde in den USA zur Zah­lung von 22,5 Mil­lio­nen Dol­lar (ca. 18,3 Mil­lio­nen Euro) ver­don­nert, weil der Kon­zern die Daten­schutz­ein­stel­lun­gen des Apple Brow­ser Safari umgan­gen hat. Das klingt erst mal viel, gerade wenn man die in Deutsch­land ver­häng­ten Buß­gel­der betrach­tet. In Anbe­tracht eines Gewinns von 2,8 Mil­li­ar­den Dol­lar alleine von April bis Juni 2012 ist die­ser Betrag wenig rekordverdächtig.

 
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Melkkuh Auftragsdatenverarbeitung

Wie Dienst­leis­ter aus der Ver­pflich­tung Ihrer Auf­trag­ge­ber zur Rege­lung der Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­tung nach § 11 Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz zusätz­lich Kasse machen wollen

 
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Irrtümer im Datenschutz (Teil 2): Ein Datenschutzbeauftragter ist zu teuer und daher kann auf die Bestellung verzichtet werden

Wei­ter geht es mit dem zwei­ten Teil der Serie “Irr­tü­mer im Daten­schutz”. Nicht aus­zu­rot­ten ist ein Gerücht, auf das ich im Rah­men von zahl­rei­chen Bera­tungs­ge­sprä­chen immer wie­der stoße. Hier wird argu­men­tiert, auf die Bestel­lung eines gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten kann ver­zich­tet wer­den, wenn die dafür anfal­len­den Kos­ten für das Unter­neh­men nicht zumut­bar sind.

 
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Irrtümer im Datenschutz (Teil 1): Datenschutz betrifft mein Unternehmen nicht

Will­kom­men zum ers­ten Teil unse­rer Serie “Irr­tü­mer im Daten­schutz”. Die weit ver­brei­tete Annahme “Daten­schutz und Daten­schutz­ge­setz betref­fen mein Unter­neh­men über­haupt nicht” gehört ins Reich der Mythen und Irr­tü­mer! Soll­ten Sie bis­her mit Ihrem Unter­neh­men (auch als Ein-Mann-Betrieb) nach die­ser Fehl­ein­schät­zung agiert haben, lohnt ein Blick in § 43 ff BDSG zwecks Iden­ti­fi­ka­tion der Buß­gel­d­ri­si­ken, denen Sie sich und Ihrem Unter­neh­men aus­ge­setzt haben. Oder fra­gen Sie doch gleich den Fach­mann — a.s.k. Daten­schutz, Sascha Kuhrau

 
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Auftragsdatenverarbeitung — Definition, Beispiele, Massnahmen, Risiken (Update)

Schnell kommt es bei der Ein­schät­zung, ob eine Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­tung vor­liegt, zu Miß­ver­ständ­nis­sen und der Auf­trag­ge­ber läuft Gefahr, gemäß § 43 BDSG mit Geld­bu­ßen bis 50.000 € durch die Daten­schutz­be­hör­den belegt zu wer­den. Von Image­schä­den in der Öffent­lich­keits­wahr­neh­mung nicht zu reden. Eine sorg­fäl­tige Prü­fung durch einen Bera­ter für Daten­schutz oder einen Daten­schutz­be­auf­trag­ten hilft, diese Risi­ken zu mini­mie­ren und die not­wen­di­gen Rege­lun­gen umzusetzen

 
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Ist Ihr Webauftritt datenschutzkonform? Mit Sicherheit mit dem Zertifikat a.s.k. websecure

Kaum ein Unter­neh­men ist ohne Webauf­tritt heut­zu­tage. Der Auf­tritt im World Wide Web ist zu mehr her­an­ge­wach­sen als die ursprüng­li­che digi­tale Visi­ten­karte. Mit zahl­rei­chen Funk­tio­nen wird um die Gunst der Besu­cher gebuhlt. News­let­ter, Kon­takt­for­mu­lare, Stel­len­aus­schrei­bun­gen, Gewinn­spiele, Social Media, Daten­schutz­er­klä­rung oder auch das Impres­sum haben natur­ge­mäß ihre Tücken und ber­gen das Risiko von Abmah­nun­gen und Buß­gel­dern. Prä­sen­tie­ren Sie Ihren Webseiten-Besuchern das Datenschutz-Zertifikat a.s.k. webse­cure und demons­trie­ren damit den daten­schutz­kon­for­men Umgang mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten Ihrer Webseite.

 
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Kein Datenschutz aus Kostengründen? Das muss nicht sein

Kein Daten­schutz aus Kos­ten­grün­den? Das muss nicht sein. Die Bestel­lung eines exter­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten hat viele Vor­teile für mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men, die einer Bestell­pflicht unter­lie­gen. Machen Sie Ihr Unter­neh­men fit in Sachen Daten­schutz und ver­mei­den Sie dabei gleich­zei­tig emp­find­li­che Buß­gel­der. Wie, zeigt Ihnen die­ser Beitrag.

 
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2-Klick-Lösung: Alternative zum Facebook “Gefällt mir”- / Like-Button datenschutzkonform?

Nach­dem sich der Düs­sel­dor­fer Kreis der Sicht­weise des ULD zum Ein­satz des Face­book Like But­tons und social plugins ange­schlos­sen hat, wird die Suche nach alter­na­ti­ven daten­schutz­kon­for­men Alter­na­ti­ven immer dring­li­cher. Oft­mals wird die sog. 2-Klick-Lösung als Ret­tung ange­prie­sen. Doch auch diese weist noch recht­li­che Schwach­stel­len auf, wel­che Web­sei­ten­be­trei­ber in trü­ge­ri­scher Sicher­heit wie­gen können.

 
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