“Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter?”, diese Frage wird desöfteren per Email oder als Blogkommentar an a.s.k. Datenschutz herangetragen. Datenschutz ist kein Produkt von der Stange, sondern eine individuelle Leistung maßgeschneidert auf Ihr Unternehmen. Die Vorteile einer externen Bestellung liegen für kleine und mittelständische Unternehmen klar auf der Hand. Dabei spielen nicht nur die kalkulierbaren und überschaubaren Kosten eine große Rolle. Ihr Unternehmen profitiert spürbar vom Einsatz eines externen Datenschutzbeauftragten. Und das Beste: Teile unserer Leistungen können Fördermittel erhalten!
Datenschutz und Wettbewerbsrecht
“Einführung in das Wettbewerbsrecht und Werberecht für Datenschutzbeauftragte” war das Thema der diesjähringen Fortbildung zum Erhalt der Fachkunde. Eine kurzweilige und sehr aufschlußreiche Veranstaltung am 24.04.2013 in Berlin, organisiert von unserem Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. Als Referent überzeugte Dr. Jens Schulze zur Wiesche von der Düsseldorfer Kanzlei JUCONOMY.
EU-Datenschutz im Sinne des Verbrauchers? Weit gefehlt
Die Webseite www.lobbyplag.eu zeigt auf, wie einflussreiche Lobbyisten erfolgreich unsere EU-Vertreter im Sinne der Auftraggeber beeinflussen. Fast wörtlich finden sich Textpassagen der Interessensvertreter aus Industrie und Handel in den zur Zeit im Umlauf befindlichen Entwürfen zum EU-Datenschutz.
Landesdatenschutzbeauftragte sind sich einig: Bundesrat soll geplantes Meldegesetz kippen
Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat den Bundesrat aufgefordert, in seiner nächsten Sitzung am 21.09.2012 den viel kritisierten Gesetzentwurf abzuweisen und den Vermittlungsausschuss anzurufen. Die Vorlage weise noch erhebliche Defizite auf und würde deutlich hinter bereits geltendem Recht zurückbleiben. Die Datenschutzbeauftragten schlagen als Lösung vor, dass Auskünfte für Werbung und Adresshandel ausnahmslos nur mit vorheriger Einwilligung des Betroffenen herausgegeben werden dürfen.
IT-Sicherheit in Unternehmen verbessern und für mehr Datenschutz sorgen
IT-Sicherheit nimmt als Bestandteil des Datenschutzes einen immer höheren Stellenwert ein. Zur Orientierung und Unterstützung gibt es den IT-Sicherheitsnavigator des Bundesamts für Wirtschaft im Web. Zusätzliche Unterstützung erhalten Sie durch a.s.k. Datenschutz z.B. in Form von Audits zu Datensicherheit und Datenschutz oder zuschussfähigen Beratungsleistungen.
“Rekordstrafe” für Datenschutzverstoß von Google
Google wurde in den USA zur Zahlung von 22,5 Millionen Dollar (ca. 18,3 Millionen Euro) verdonnert, weil der Konzern die Datenschutzeinstellungen des Apple Browser Safari umgangen hat. Das klingt erst mal viel, gerade wenn man die in Deutschland verhängten Bußgelder betrachtet. In Anbetracht eines Gewinns von 2,8 Milliarden Dollar alleine von April bis Juni 2012 ist dieser Betrag wenig rekordverdächtig.
Mit Einwilligung wäre das wohl nicht passiert
Eine rechtswirksame Einwilligungserklärung will gut geplant und konzeptioniert sein. Allgemeine Floskeln sind zu vermeiden, der Betroffene muss im Detail informiert sein. Eine erste Hilfestellung bietet dieser Beitrag.
Irrtümer im Datenschutz (Teil 3): Wir haben keine schützenswerten Daten im Unternehmen
“Wir haben keine personenbezogenen Daten im Unternehmen, daher betrifft uns das Bundesdatenschutzgesetz gar nicht” — diese Aussage trifft man immer wieder z.B. im Rahmen von Informationsveranstaltungen oder Kundengesprächen. Im ersten Moment ist man gerade bei reinen B2B-Unternehmen geneigt, zuzustimmen. Doch schnell regen sich Zweifel, denn nur wenige Unternehmen kommen ohne Mitarbeiter aus.










