Eine DELL Studie belegt: ein großer Bereich an IT Abteilungen kann oder will mit BYOD nicht umgehen. Die daraus entstehenden Sicherheitslücken sind nicht zu unterschätzen. Fragen Sie Ihren Datenschutzbeauftragten.
Evernote erfolgreich gehackt — Millionen Nutzerdaten und Passwörter abgegriffen
Der Clippingdienst Evernote wurde gehackt. Über 50 Millionen Nutzer sind betroffen. Accountdaten und Passwörter wurden abgegriffen. Laut Evernote bestünde keine Gefahr, dennoch wurden alle Passwörter zurückgesetzt. Die Informationspolitik ist eher mau.
Hitliste der Gefahren aus dem Internet
BITKOM hat die aktuelle Hitliste der Gefahren aus dem Internet veröffentlicht. Der frühere Platzhirsch Email wurde verdrängt. Platz 1 sind Drive by Downloads gefolgt von Viren und Trojanern sowie direkten Attacken auf Datenbanken und Webseiten.
Notfall-Update für Java steht bereit
Da die Sicherheitslücken in der aktuellen Java Version 7.11 zu groß waren, hat Oracle nun reagiert. Ab sofort steht Version 13 zwei Wochen früher als geplant zum Download bereit. Wir empfehlen allen Nutzern, das Update zeitnah einzuspielen. 26 der 50 Korrekturen sind in der höchsten Gefahrenstufe 10 deklariert.
Sony wehrt sich gegen Geldstrafe wegen Hackerangriffs auf sein Playstation Network
Die britische Datenschutzbehörde verhängt 300.000 Euro Bußgeld gegen Sony wegen der erfolgreichen Hackerangriffe auf das Playstation Network. Sony zeigt sich uneinsichtig und sieht sich als Opfer. Dabei blendet es die eigenen Versäumnisse aus, ein ausreichend hohes Schutzniveau sicherzustellen, z.B. durch starke Passwörter und stetes Aktualisieren der Systeme mit Sicherheitspatches.
Irrtümer im Datenschutz (Teil 3): Wir haben keine schützenswerten Daten im Unternehmen
“Wir haben keine personenbezogenen Daten im Unternehmen, daher betrifft uns das Bundesdatenschutzgesetz gar nicht” — diese Aussage trifft man immer wieder z.B. im Rahmen von Informationsveranstaltungen oder Kundengesprächen. Im ersten Moment ist man gerade bei reinen B2B-Unternehmen geneigt, zuzustimmen. Doch schnell regen sich Zweifel, denn nur wenige Unternehmen kommen ohne Mitarbeiter aus.
Melkkuh Auftragsdatenverarbeitung
Wie Dienstleister aus der Verpflichtung Ihrer Auftraggeber zur Regelung der Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 Bundesdatenschutzgesetz zusätzlich Kasse machen wollen
Irrtümer im Datenschutz (Teil 2): Ein Datenschutzbeauftragter ist zu teuer und daher kann auf die Bestellung verzichtet werden
Weiter geht es mit dem zweiten Teil der Serie “Irrtümer im Datenschutz”. Nicht auszurotten ist ein Gerücht, auf das ich im Rahmen von zahlreichen Beratungsgesprächen immer wieder stoße. Hier wird argumentiert, auf die Bestellung eines gesetzlich vorgeschriebenen Datenschutzbeauftragten kann verzichtet werden, wenn die dafür anfallenden Kosten für das Unternehmen nicht zumutbar sind.










