Im Rahmen einer ersten automatisierten Prüfung von Webseiten von Unternehmen, Freiberuflern und Vereinen in Bayern gibt das für die Datenschutzaufsicht zuständige BayLDA mit Sitz in Ansbach 350 Organisationen derzeit Gelegenheit zur Stellungnahme und Korrektur. Geprüft wurden die Umsetzung von Cookie-Bannern und des Consent-Managements. Beanstandet werden konkret zwei Sachverhalte: Unzulässige Zugriffe auf und Datenabflüsse von Endgeräten, bevor es zu einer Zustimmung nach Art. 25 TTDSG durch den Besucher gekommen ist sowie unwirksame Einwilligungen aufgrund der fehlenden Möglichkeit des einfachen Ablehnens auf der ersten Ebene des Consent-Managements. Die Überprüfung weiterer Webseiten durch das BayLDA wurde in einer Pressemitteilung von Anfang Februar 2024 bereits angekündigt. Mehr Infos im Blog-Beitrag.
Das Langericht Berlin urteilt: Signalisiert ein Webseitenbesucher mittels der Einstellung Do-Not-Track (DNT), dass sein Surfverhalten nicht aufgezeichnet, nicht analysiert und damit auch nicht an Dritte weitergegeben werden soll, so hat der Webseitenbetreiber dies als wirksamen Widerspruch zu behandeln und darf diesen nicht ignorieren. Erstritten hat das Urteil der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Details im Blogbeitrag.
Seit der Urteilsverkündung des EuGH am 01.10.2019 hat man das Gefühl, die Medien überschlagen sich mit aufmerksamkeitserhaschenden Eilmeldungen und Headlines. Leider - und das im Kontext der DSGVO nicht zum ersten Mal - mit Falschdarstellungen und Aussagen, die der EuGH so gar nicht getätigt hat. Da das Thema Cookies auch immer wieder Gegenstand von Anfragen Ihrerseits an uns ist, ein paar Informationen zu den eigentlichen Inhalten des Urteils.Der EuGH hat mitnichten alle Cookies einer Webseite mit der Pflicht zur Einwilligung belegt. Stattdessen hat der EuGH im Zuge des Planet49-Urteils vom 01.10.2019 nur bestätigt, was zuvor schon bekannt war. Mehr Details zum Umgang mit Cookies auf Ihrer Webseite sowie hilfreiche Informationen zu Cookies seitens der Landesdatenschutzbehörden finden Sie in unserem Blogbeitrag.
Die Anforderungen an Webseitenbetreiber steigen mit der DSGVO, egal ob privater oder gewerblicher Auftritt. Doch das ist kein Grund, die Flinte ins Korn zu werfen. Für das beliebte Content Management System Wordpress haben wir Ihnen zahlreiche Tipps und Tricks sowie Anleitungen zusammengestellt, wie Sie auf der Zielgeraden im Internet datenschutzkonform nach der DSGVO auftreten können.
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