Für eini­ges Auf­se­hen sorg­te im August letz­ten Jah­res der Ent­wurf der Bun­des­re­gie­rung für ein neu­es  Arbeit­neh­mer­da­ten­schutz­ge­setz. Der Name soll­te nicht irre­füh­ren, es wird wohl kein eigen­stän­di­ges Gesetz geben. Es ist viel­mehr beab­sich­tigt, die ergän­zen­den Rege­lun­gen in das Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz (BDSG) zu inte­grie­ren. Ziel ist es, die­se noch vor Som­mer 2011 in Kraft tre­ten zu lassen.

Bei aller Eupho­rie um die not­wen­di­gen Rege­lun­gen sorg­te der Ent­wurf jedoch auch für kri­ti­sche Stim­men. Im Novem­ber 2010 nahm der Bun­des­rat zu den geplan­ten Aus­ge­stal­tun­gen Stel­lung und bemän­gel­te unter ande­rem feh­len­de Rege­lun­gen für einen mög­li­chen Kon­zern­da­ten­schutz, die schwe­re Les- und Nach­voll­zieh­bar­keit der aus­for­mu­lier­ten Rege­lun­gen (gera­de für juris­ti­sche Lai­en) oder auch die Ver­ein­bar­keit mit ande­ren gesetz­li­chen Regelungen.

Der Tages­spie­gel bringt es am 30.01.2011 auf den Punkt: es ist für alle Betei­lig­ten zu früh, sich gegen­sei­tig auf die Schul­ter zu klop­fen. Ein zitier­tes Gut­ach­ten stellt fest, die geplan­ten Rege­lun­gen schüt­zen nicht die Arbeit­neh­mer bes­ser in Sachen Daten­schutz. Im Gegen­teil, die­se sind ein Kata­log an Erlaub­nis­tat­be­stän­den für Arbeit­ge­ber, umfas­send Daten über ihre Mit­ar­bei­ter zu erheben.

Es bleibt spannend!

Sind in Ihrem Unter­neh­men die bereits gel­ten­den Aspek­te des Arbeit­neh­mer­da­ten­schutz regel­kon­form umge­setzt? Die­se Fra­ge beant­wor­tet Ihnen ihr betrieb­li­cher Daten­schutz­be­auf­trag­ter. Sie haben noch kei­nen? Dann spre­chen Sie mich an.

Update vom 18.02.2011:

Gui­do Strunck schreibt in sei­nem Blog zur IT-Sicher­heit nicht ganz unbe­grün­det von einem Arbeit­neh­mer­da­ten­nutz­ge­setz. Lesen Sie mehr.

Update vom 12.10.2011:

Wie das Han­dels­blatt in sei­ner aktu­el­len Mitt­wochs­aus­ga­be berich­tet, for­miert sich wei­te­rer Wider­stand gegen das geplan­te Arbeit­neh­mer­da­ten­schutz­ge­setz. Über 3.000 Per­so­nal- und Betriebs­rä­te haben sich deutsch­land­weit zu einer Initia­ti­ve zusam­men­ge­schlos­sen. “Statt nach den Daten­schutz­skan­da­len wie ange­kün­digt die Beschäf­tig­ten bes­ser zu schüt­zen, wer­den Bespit­ze­lun­gen mit dem vor­lie­gen­den Gesetz­ent­wurf auch noch lega­li­siert”, sag­te der DGB-Vor­sit­zen­de Micha­el Som­mer dem “Han­dels­blatt”. Lesen Sie mehr.

No responses yet

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    Über a.s.k. Daten­schutz e.K.
    Nächs­te Termine
    • Keine Termine
    Mit­glied­schaf­ten