Die aktuelle ISMS-Fördermittelrichtlinie zur finanziellen Untersützung der Einführung eines Informationssicherheitsmanagementsystems im Sinne von Art. 43 BayDiG läuft zum 31.12.2023 aus. Wie Sie sich als bayersiche Kommune noch schnell Fördermittel für eine Umsetzung in 2024 / 2025 sichern, erfahren Sie im Blogbeitrag. Derzeit haben wir noch etwas Luft im zweiten Halbjahr, um Sie in gewohnter Umsetzungsqualität zu unterstützen. Dabei ist es egal, für welchen Standard Sie sich entscheiden: Arbeitshilfe, CISIS12, ISMS4KMO, BSI IT-Grundschutz (Kommunalprofil, Basis-Absicherung, Kern- oder Standardabsicherung) oder ISO 27001. Unser Team ist für alle Standards qualifiziert bzw. zertifiziert. Es heißt "schnell sein". Die Fördermittelstelle kann nach einem Antragseingang nach dem 15.11 2023 nicht mehr garantieren, ob es mit einer Förderzusage noch klappt.
Das BSI stellt vor: WiBA - Weg in die Basis-Absicherung. Wem als Kommune oder Firma das sog. "Kommunalprofil" oder die eigentliche Basis-Absicherung des IT-Grundschutzes noch als zu aufwändig erscheint, kann mittels WiBA erste Schritte in deren Richtung unternehmen. In 18 Kapiteln mit handverlesenen (und wenigen) Fragen zur Informationssicherheit kann der Status Quo des eigenen Sicherheitsniveaus grob identifiziert werden. Einen kontinuierlichen Betrieb eines Sicherheitskonzepts kann WiBA jedoch nicht leisten. Dazu sind die größeren Informationssicherheitsmanagementsysteme notwendig. Wie eben die BSI IT-Grundschutz Basis-Absicherung, ISO 27001, die sog. "Arbeitshilfe" der Innovationsstiftung Bayerische Kommune, ISIS12 / CISIS12 oder z.B. ISMS4KMO. Aber jeder Schritt hin zu mehr Informationssicherheit zählt. Von daher, well done, BSI. Mehr im Blogbeitrag.
Wir freuen uns, dass wir ab sofort bayerischen Kommunen den notwendigen Auditor bieten und das Fördermittelaudit Kommunalprofil und Basis-Absicherung des BSI IT-Grundschutz auf Basis eines belastbaren und nachvollziehbaren Prüfschemas durchführen können.
Dreh- und Angelpunkt des Artikel 32 DSGVO sind die technischen und organisatorischen Maßnahmen, auch kurz TOM genannt. Mittels einer geeigneten Auswahl und Anwendung dieser Schutzmaßnahmen (quasi eine Art Werkzeugkasten) sollen personenbezogene Daten vor den alltäglichen Risiken bei deren Verarbeitung (also Erhebung, Speicherung, Nutzung, aber auch beabsichtigter Löschung und Vernichtung) geschützt werden. Dabei soll nicht alles an Schutzmaßnahmen ergriffen werden, was irgendwie geht, sondern der Gesetzgeber spricht von einer Angemessenheit. Die Schutzmaßnahmen müssen also zum Schutzwert der betroffenen personenbezogenen Daten passen. Dabei sollen dann auch Faktoren wie die Eintrittswahrscheinlichkeit und das zu erwartende Schadensausmaß berücksichtigt werden. Das hier eigentlich nichts anderes als ein Informationssicherheitskonzept bzw. Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) gemeint ist, erklären wir im Blogbeitrag. Dazu stellen wir mögliche Standards vor, mit denen Sie die Anforderungen bestens erfüllen können. Allen voran - als Einstieg für große Organisationen und als ISMS für kleine Kommunen und Firmen bestens geeignet - die sog. "Arbeitshilfe".
Im Zuge der Neufassung der ISMS-Fördermittelrichtlinie (ISMR) vom 7. März 2022, Az. E5-1681–7‑10 können bayerische Kommunen nun endlich auch für die Einführung eines Informationssicherheitskonzepts auf Basis der sog. Arbeitshilfe der Innovationsstiftung Bayerische Kommune Fördermittel erhalten.
BSI: War­nung vor Kas­pers­ky — Kein Ein­satz von Pro­duk­ten aus dem Hau­se Kas­pers­ky mehr “Das BSI emp­fiehlt, Anwen­dun­gen aus […]
Software-Unterstützung für ein Informationssicherheitskonzept auf Basis der sog. Arbeitshilfe der Innovationsstiftung Bayerische Kommune
Den EU-Mitgliedsstaaten wurde am 04.11.2020 der Entwurf einer E-Privacy Verordnung vorgelegt. Themen sind unter anderem Cookies, (weitere) Datenverarbeitungen und Rechtsgrundlagen
Nach nur 6 Monaten war das Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) der a.s.k. Datenschutz auf Basis ISIS12 eingeführt und in Betrieb. Die Zertifizierung im Katalog 2.0 war erfolgreich und die erste Zertifizierung in dem neuen Katalog überhaupt. Das Zertifikat ist nun 3 Jahre gültig. Doch es bedeutet nicht, sich auf dem erreichten Schutzniveau der technischen und organisatorischen Maßnahmen ausruhen zu können. Vielmehr müssen in sog. Überwachungsaudits alle 12 Monate der Betrieb und die Weiterentwicklung des ISMS nachgewiesen werden. Der Nachweis geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen im Sinne von Art. 32 DSGVO wird durch die Zertifizierung ebenfalls erleichtert. Mehr Infos im Blogbeitrag.
Mit Dashcams den Verkehr und Unfälle aufnehmen - längst überfällige Praxis oder ein Ding der Unmöglichkeit ? Lassen Sie uns gerne Ihre Meinung zu diesem umstrittenen Thema wissen im Kommentarbereich zu diesem Post ..
Über a.s.k. Daten­schutz e.K.
Nächs­te Termine
  • Keine Termine
Mit­glied­schaf­ten