10 Landesdatenschutzbehörden prüfen den Cloud-Einsatz deutscher Unternehmen in Bezug auf die Auslagerung personenbezogener Daten von Mitarbeitern und Kunden, gerade außerhalb der EU. Klassische Anbieter für Reisemanagement, Customer-Relationship-Management, Bewerberportale bis hin zu kompletten Recruitment und Personalverwaltung und Abrechnung, Cloud-Speicher, Newsletter-Services, Cloud Office, aber auch Kollaborationsplattformen werden in Unternehmen gerne genutzt. Oft unwissentlich in Bezug auf die datenschutzrechtlichen Anforderungen und Fallstricke. Das kann schnell teuer werden und die erhoffte Kosteneinsparung durch Auslagern ist dahin. Die Aktion der Landesdatenschutzbehörden will einerseits prüfen, aber auch sensibilisieren. Mehr Infos samt Downloadlink zum Fragebogen zur Selbstüberprüfung im Blogbeitrag.
Service von a.s.k. Datenschutz zur rechtssicheren Umsetzung der Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Lagern Sie die Arbeit und das Risiko aus.
Mit Datum vom 20. August 2015 gibt das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) in Ansbach bekannt, dass es gegen ein Unternehmen wegen fehlerhafter Auftragsdatenverarbeitung ein Bußgeld in fünfstelliger Euro-Höhe verhängt hat.
Die Landesdatenschutzbehörden, allen voran das BayLDA haben ein härteres Vorgehen gegen Wettbewerbsverstöße im Verbindung mit personenbezogenen Daten angekündigt. Grund genug, sich um rechtskonforme Einwilligungen für den eigenen Datenbestand zu kümmern. Das BayLDA hat einen Leitfaden (PDF) herausgegeben.
Out­sour­cing ist ein pro­ba­tes Mit­tel zur Kos­ten­kon­trol­le, aber auch um bewähr­tes Know How von extern in die Orga­ni­sa­ti­on […]
Die Mitarbeiterin eines bayerischen Unternehmens versendet eine Kundeninformation über einen offenen Email-Verteiler im An/To-Feld. Das BayLDA verhängte aufgrund dieser Datenpanne ein Bußgeld gegen sie. Sensibilisierung ist Pflicht, denn das nächste Bußgeld wurde von der Behörde bereits angekündigt.
Die britische Datenschutzbehörde verhängt 300.000 Euro Bußgeld gegen Sony wegen der erfolgreichen Hackerangriffe auf das Playstation Network. Sony zeigt sich uneinsichtig und sieht sich als Opfer. Dabei blendet es die eigenen Versäumnisse aus, ein ausreichend hohes Schutzniveau sicherzustellen, z.B. durch starke Passwörter und stetes Aktualisieren der Systeme mit Sicherheitspatches.
Google wurde in den USA zur Zahlung von 22,5 Millionen Dollar (ca. 18,3 Millionen Euro) verdonnert, weil der Konzern die Datenschutzeinstellungen des Apple Browser Safari umgangen hat. Das klingt erst mal viel, gerade wenn man die in Deutschland verhängten Bußgelder betrachtet. In Anbetracht eines Gewinns von 2,8 Milliarden Dollar alleine von April bis Juni 2012 ist dieser Betrag wenig rekordverdächtig.
Wie Dienstleister aus der Verpflichtung Ihrer Auftraggeber zur Regelung der Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 Bundesdatenschutzgesetz zusätzlich Kasse machen wollen
Weiter geht es mit dem zweiten Teil der Serie "Irrtümer im Datenschutz". Nicht auszurotten ist ein Gerücht, auf das ich im Rahmen von zahlreichen Beratungsgesprächen immer wieder stoße. Hier wird argumentiert, auf die Bestellung eines gesetzlich vorgeschriebenen Datenschutzbeauftragten kann verzichtet werden, wenn die dafür anfallenden Kosten für das Unternehmen nicht zumutbar sind.
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