Warum ist Datenschutz für Unternehmen und Behörden wichtig? Haben Sie sich auch schon diese Frage gestellt? Sascha Kuhrau, Inhaber des bundesweit tätigen Beratungsunternehmens a.s.k. Datenschutz gibt Antworten.
Der Europäische Gerichtshof kippt die EU Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung aus 2006. Vernunft siegt über Sammelwut, zumindest auf europäischer Ebene. Er bestätigt damit das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus 2010, wenn auch mit anderer Begründung. Pläne für eine nationale Regelung sollen für diese Legislaturperiode vom Tisch sein.
Stolperfallen im Bundesdatenschutzgesetz (§ 28 BDSG) für Werbetreibende. Abhilfe schaffen die Anwendungshinweise für Werbung der bayerischen Landesdatenschutzbehörde. Ein zwölfseitiges Dokument steht als PDF Download bereit.
"Einführung in das Wettbewerbsrecht und Werberecht für Datenschutzbeauftragte" war das Thema der diesjähringen Fortbildung zum Erhalt der Fachkunde. Eine kurzweilige und sehr aufschlußreiche Veranstaltung am 24.04.2013 in Berlin, organisiert von unserem Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. Als Referent überzeugte Dr. Jens Schulze zur Wiesche von der Düsseldorfer Kanzlei JUCONOMY.
Die Webseite www.lobbyplag.eu zeigt auf, wie einflussreiche Lobbyisten erfolgreich unsere EU-Vertreter im Sinne der Auftraggeber beeinflussen. Fast wörtlich finden sich Textpassagen der Interessensvertreter aus Industrie und Handel in den zur Zeit im Umlauf befindlichen Entwürfen zum EU-Datenschutz.
Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat den Bundesrat aufgefordert, in seiner nächsten Sitzung am 21.09.2012 den viel kritisierten Gesetzentwurf abzuweisen und den Vermittlungsausschuss anzurufen. Die Vorlage weise noch erhebliche Defizite auf und würde deutlich hinter bereits geltendem Recht zurückbleiben. Die Datenschutzbeauftragten schlagen als Lösung vor, dass Auskünfte für Werbung und Adresshandel ausnahmslos nur mit vorheriger Einwilligung des Betroffenen herausgegeben werden dürfen.
IT-Sicherheit nimmt als Bestandteil des Datenschutzes einen immer höheren Stellenwert ein. Zur Orientierung und Unterstützung gibt es den IT-Sicherheitsnavigator des Bundesamts für Wirtschaft im Web. Zusätzliche Unterstützung erhalten Sie durch a.s.k. Datenschutz z.B. in Form von Audits zu Datensicherheit und Datenschutz oder zuschussfähigen Beratungsleistungen.
Google wurde in den USA zur Zahlung von 22,5 Millionen Dollar (ca. 18,3 Millionen Euro) verdonnert, weil der Konzern die Datenschutzeinstellungen des Apple Browser Safari umgangen hat. Das klingt erst mal viel, gerade wenn man die in Deutschland verhängten Bußgelder betrachtet. In Anbetracht eines Gewinns von 2,8 Milliarden Dollar alleine von April bis Juni 2012 ist dieser Betrag wenig rekordverdächtig.