Das bewährte ISMS Tool ist in neuer Version 1.1 unter der LGPL v3 Lizenz als Open Source Software vom Hersteller kostenfrei erschienen. Ein Managementsystem für informationssicherheit (oder eben Information Security Management System - ISMS) unterstützt bei der Aufstellung von Verfahren und Regeln innerhalb eines Unternehmens, welche dazu dienen, die Informationssicherheit im Unternehmen zu definieren, dauerhaft zu steuern und zu kontrollieren und fortlaufend zu verbessern.
Diese 4-stündige Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter und Führungskräfte eines Unternehmens sowie Unternehmer, die im Rahmen ihrer alltäglichen Aufgaben für die Aspekte des Datenschutz und der Datensicherheit sensibilisiert werden sollen oder gem. BDSG explizit geschult werden müssen. Zusätzlich wird ein Social Media Kodex vorgestellt und diskutiert. Keine trockene Rechtsdiskussion, sondern spielerischer Umgang mit dem Thema an aktuellen Beispielen. In den Gebühren enthalten: Soft Drinks, Gebäck, Schulungsunterlagen, Zertifikat.
Diese 4-stündige Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter und Führungskräfte eines Unternehmens sowie Unternehmer, die im Rahmen ihrer alltäglichen Aufgaben für die Aspekte des Datenschutz und der Datensicherheit sensibilisiert werden sollen oder gem. BDSG explizit geschult werden müssen. Zusätzlich wird ein Social Media Kodex vorgestellt und diskutiert. Keine trockene Rechtsdiskussion, sondern spielerischer Umgang mit dem Thema an aktuellen Beispielen. In den Gebühren enthalten: Soft Drinks, Gebäck, Schulungsunterlagen, Zertifikat.
Diese 4-stündige Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter und Führungskräfte eines Unternehmens sowie Unternehmer, die im Rahmen ihrer alltäglichen Aufgaben für die Aspekte des Datenschutz und der Datensicherheit sensibilisiert werden sollen oder gem. BDSG explizit geschult werden müssen. Zusätzlich wird ein Social Media Kodex vorgestellt und diskutiert. Keine trockene Rechtsdiskussion, sondern spielerischer Umgang mit dem Thema an aktuellen Beispielen. In den Gebühren enthalten: Soft Drinks, Gebäck, Schulungsunterlagen, Zertifikat.
Die Deutsche Post hat die öffentliche Kritik am E-Postbrief in zahlreichen Blogs und der Presse zum Anlass genommen, und am 25.08.2010 eine Web-Konferenz abgehalten. Nun sind die 10-teiligen Mitschnitte online im epostbrief-Kanal auf Youtube zu sehen.
Die Deutsche Post hat die öffentliche Kritik am E-Postbrief in zahlreichen Blogs und der Presse zum Anlass genommen, heute von 11 bis 12 Uhr zu einer Web-Konferenz einzuladen. Journalisten, Blogger und Interessierte waren zur Online-Konferenz geladen u.a. der Autor dieses Blogs anläßlich des Beitrags "Der E-Postbrief und De-Mail: Segensbringer oder Mogelpackung?". Fragen konnten im Vorfeld eingereicht oder während der Konferenz via Chat gestellt werden. Dr. Georg Rau, Geschäftsbereichleiter IT-Application Management stand Rede und Antwort.
Unbestreitbar: Personenbezogene Daten sind schützenswerte Daten. Betrachten wir die Angaben in der monatlichen Gehaltsabrechnung für Mitarbeiter. Darin enthalten sind Name, Anschrift und Gehalt. Es geht aber weiter mit zusätzlichen Informationen, die noch sehr viel mehr über die betroffene Person verraten. Am Monatsende werden diese per Email an den externen Abrechnungsdienstleister übertragen - oftmals unverschlüsselt und unsigniert. Ein Fall für §43 BDSG "Bußgeldvorschriften"!
Eine aktuelle Accenture Studie belegt, daß deutsche Unternehmen und Behörden nach eigener Aussage die Themen Datenschutz und Datensicherheit ernst nehmen. Dennoch beklagen 69 Prozent der befragten Organisationen den Verlust von personenbezogenen Daten in den letzten zwei Jahren. 29 Prozent der Organisationen sogar sechsmal und öfter! Betroffen waren hiervon Angaben über Kunden und Mitarbeiter zu Adresse, Familienstand, Angaben über körperliche Merkmale und Beruf sowie Fotos.
TV, Printmedien und Internet sind voll mit Werbung zum E-Postbrief, Tenor "Die Deutsche Post bringt das Briefgeheimnis ins Internet." Doch ist dem so? Kritische Stimmen im Netz werden immer lauter. Dabei wird die Nützlichkeit des E-Postbriefs an sich nicht unbedingt in Frage gestellt. Die Kritik richtet sich gegen andere Punkte.
Google Analytics steht trotz einiger Bemühungen (IP-Anonymisierung, Script-Blocker etc.) nach wir vor in der Kritik der Datenschützer. Zur Zeit liegt auch noch keine Stellungnahme der Aufsichtsbehörden vor, ob die bisher geltende Sicht über die Unzulässigkeit des Einsatzes von Analytics deswegen geändert wird. Bei der ganzen Diskussion und Aufregung wird übersehen, dass es kostenfreie und unbedenklichere Alternativen gibt - in Form von PIWIK.
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